
Union und SPD planen eine neue verpflichtende Versicherung für Hauseigentümer – die teuer werden könnte. Konkret geht es in den Koalitionsverhandlungen derzeit um eine Versicherung für Elementarschäden, beispielsweise durch Extremwetter wie Hochwasser oder Erdrutsche, wie aus dem Verhandlungspapier der Arbeitsgruppe Innen, Recht, Migration und Integration hervorgeht.
Ein solcher Vorstoß würde zur Folge haben, dass Hausbesitzer eine Wohngebäudeversicherung nur inklusive einer verpflichtenden Versicherung für derartige Elementarschäden abschließen könnten. Die genauen Rahmenbedingungen werden derzeit von den möglichen Koalitionären noch ausgearbeitet, in der Arbeitsgruppe hatten sich die Verhandler aber bereits auf einen solchen Zusatz verständigt.
Demnach sollten bereits bestehende Wohngebäudeversicherungen ab einem dann festzulegenden Datum um die neue Komponente erweitert werden. Neue Gebäude können eine Wohngebäudeversicherung nur noch mit der Absicherung vor Umweltschäden abschließen. Bislang ist dieser Schritt freiwillig und kann daher vor allem von Personen in betroffenen Gebieten sinnvoll genutzt werden.
Die Union hatte bereits in der vergangenen Legislatur einen verpflichtenden Versicherungszusatz gefordert – übrigens mit Unterstützung der AfD. Die Ampel, vor allem aber Justizminister Marco Buschmann und dessen FDP, blockierten das Vorhaben jedoch, obwohl die SPD und zahlreiche von Sozial- und Christdemokraten geführte Bundesländer ebenfalls auf eine solche Regelung drängten.
Das Argument der FDP damals: Die neue Pflichtkomponente könnte zu drastischen Mehrkosten führen, die etwa die Hausbesitzer direkt belastet oder an die Mieter von Wohneinheiten weitergegeben werden. Auch einzelne Verbände teilen diese Position. „Eine Versicherungspflicht verhindert keinen Schaden“, erklärte etwa Alexander Wiech, Mitglied der Bundesgeschäftsführung von Haus & Grund, gegenüber dem Handelsblatt.
Wiech forderte vielmehr Präventionsmaßnahmen in gefährdeten Gebieten. Als Reaktion auf die mögliche Einführung einer Pflichtversicherung könnten staatliche Präventionsmaßnahmen jedoch zurückgefahren werden – denn die Hauseigentümer müssten grundsätzlich gegen jedwede Schäden versichert sein – und so bestimmte Siedlungen einer höheren Gefahr aussetzen, erklärte er.
Etwas anders sehen es die Verhandler: „Die Belange der Mieterinnen und Mieter haben wir dabei im Blick“, heißt es in dem Papier aus der Arbeitsgruppe. Daraus geht außerdem hervor, dass eine „staatliche Rückversicherung für Elementarschäden“ eingeführt werden soll. Damit sollte der Staat in Haftung genommen werden können, wenn Siedlungen in Risikogebieten zugelassen werden, die später von Extremwetter betroffen sind. So könnten die versicherungstechnischen Risiken von Versicherten, etwa vor einer Hochstufung, abgeschwächt werden.
In selten oder gar nicht betroffenen Siedlungen würde die neue Pflichtversicherung aber keinen tragenden Effekt haben und dennoch zu höheren Kosten führen. Geprüft wird laut dem Verhandlungspapier der Arbeitsgruppe deshalb, „ob dieses Modell mit einer Opt-Out-Lösung zu versehen ist“.
Demnach würde die Elementarschadenversicherungspflicht zwar automatisch greifen, Hausbesitzer könnten jedoch durch aktives Widersprechen eine zusätzliche Versicherung ablehnen. So könnten Eigentümer in nicht von Extremwetter betroffenen Regionen zusätzliche Versicherungskosten umgehen – aber eben nur, wenn sie aktiv dagegen vorgehen.
Derzeit sind etwas mehr als 50 Prozent der Häuser in Deutschland gegen Elementarschäden versichert. Spätestens nach der Flutkatastrophe im Ahrtal im Sommer 2021 – die auch auf politische Versäumnisse bei der Prävention zurückzuführen war – wurde das Thema immer stärker diskutiert und landete nach dem erfolglosen Antrag der Union im Bundestag sogar in deren Wahlprogramm. „Extremwetter-Ereignisse nehmen in Deutschland stark zu“, hieß es da in der Begründung. Ein Argument, das auch in der Klimaschutz-Szene immer wieder angeführt wird.