Enteignung bei Klimaverstößen möglich: Berliner Koalition arbeitet „Vergesellschaftungsgesetz“ aus

vor 4 Tagen

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Vor vier Jahren stimmten die Berliner in einer Volksabstimmung für die Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“: 58 Prozent der Teilnehmer entschieden sich für den Vorstoß, 200.000 Wohnungen in Berlin zu verstaatlichen. Der Senat in Berlin sträubte sich lange gegen die Umsetzung des umstrittenen Beschlusses. Jetzt hat die neue Koalition vorgelegt: Am Wochenende haben sich die Spitzen von CDU und SPD im Berliner Abgeordnetenhaus auf Eckpunkte für ein „Vergesellschaftungsrahmengesetz“ geeinigt. Dies sieht Verstaatlichungen und radikale Eingriffe in den Markt vor.

Die Koalition von Bürgermeister Kai Wegner hat damit den Rahmen für ein Enteignungsgesetz vorgegeben, das eigentlich keines sein soll – so beteuert es zumindest der CDU-Fraktionsvorsitzende Dirk Stettner laut Tagesspiegel. „Wir reden hier nicht von Enteignungen“, sagte dieser bei der Vorstellung des Kompromisses am Sonntag im Abgeordnetenhaus. Es gehe darum, dass der Staat eingreifen könne, „wenn es offensichtliche, manipulative Fehlentwicklungen gibt“.

Auch sein Kollege, der SPD-Fraktionsvorsitzende Raed Saleh, versuchte am Sonntag zu beschwichtigen. Zu Enteignungen müsse es nicht zwangsläufig kommen, erklärte der Sozialdemokrat: Das Rahmengesetz habe einen „regulierenden Charakter“ und stelle dem Senat einen „ganzen Instrumentenkasten“ zur Verfügung. Saleh sprach beispielsweise von Preiskontrollen und -Lenkung.

Das Gesetz, das laut den Koalitionären voraussichtlich in rund zweieinhalb Jahren in Kraft treten soll, sieht Verstaatlichungen vor, wenn Unternehmen lange Zeit zu wenig investieren, zugleich aber Gewinne aus dem Unternehmen für die Rendite der Eigentümer abgezogen werden. Auch bei konsequent fortgeführten Verstößen gegen Gesetze sollen Enteignungen möglich sein. Als ein weiterer, relevanter Indikator sind die Klimaziele der EU, des Bundes und des Landes Berlin: Wenn Unternehmen zu wenig tun, um diese zu erreichen, soll ebenso eine Verstaatlichung drohen.

CDU und SPD in der Hauptstadt beschwichtigen jedoch mit Nachdruck: Bei Vergesellschaftungen solle es „verhältnismäßig“ zugehen und das jeweils mildeste geeignete Mittel eingesetzt werden, um den Zweck der Vergesellschaftung nach dem Grundgesetz zu erreichen. Infrage kommen laut den Eckpunkten der Koalition auch „andere Formen der Gemeinwirtschaft“, gesetzliche Steuerung von Preisen oder ein Verbot von „Gewinnmaximierung“.

Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner hatte eine Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne unter Führung seiner Person und der CDU mehrfach ausgeschlossen. Fraktionschef Stettner sagte dazu laut Bericht: „Wenn Sie mich persönlich fragen: Ich kann mir das nicht vorstellen.“ Das Vergesellschaftungsrahmengesetz biete jedoch „viele andere Instrumentarien, was Einflussnahme angeht“.

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