Verstoß gegen Neutralitätspflicht: Thüringer Landtagswahl wird Fall für Verfassungsgericht

vor 18 Tagen

Blog Image
Bildquelle: Apollo News

Die Landtagswahl in Thüringen vom 1. September 2024, bei der Mario Voigt von der CDU Ministerpräsident wurde, wird jetzt ein Fall für das Thüringer Verfassungsgericht. Grund ist ein Wahlaufruf von 17 Landräten und Oberbürgermeistern, darunter auch Landräte der CDU, aus Thüringen gegen vermeintliche Extremisten. Explizit erwähnt wurden in dem Schreiben, das mit dem Briefkopf des Wartburgkreises versehen war, AfD und BSW. Ein Verstoß gegen die staatliche Neutralitätspflicht.

Zunächst brachte die WerteUnion in Person von Alf Schmidt den Verstoß gegen die Neutralitätspflicht in den Thüringer Wahlprüfungsausschuss ein. Dieses Gremium, besetzt mit Landtagsabgeordneten, die bei der Wahl, um die es geht, gewählt wurden, gab Schmidt recht und sah in dem Aufruf der Landräte und Oberbürgermeister eine „verfassungswidrige Stigmatisierung“ von AfD und BSW, aber keinen „beachtlichen Wahlfehler“, wie insüdthüringen.de berichtet. Hätte der Wahlausschuss festgestellt, dass der Wahlfehler mandatsrelevant gewesen wäre, hätte es zu einer Wiederholung der Wahl kommen müssen. So bleibt er folgenlos.

Nach Berechnungen der WerteUnion hätten 4.651 Stimmen mehr für das BSW der Partei ein Mandat mehr eingebracht. Die AfD hingegen hätte rund 11.738 Stimmen mehr für ein zusätzliches Mandat gebraucht. In den Wahlkreisen war die Sache teils knapper. Im Wahlkreis Unstrut-Hainich-Kreis I gewann der CDU-Kandidat beispielsweise mit einem Vorsprung von nur 493 Stimmen.

In einer Pressemitteilung zu der Anfechtung der Wahl vor dem Landesverfassungsgericht, die Apollo News vorliegt, begründet die Partei ihr Vorgehen mit der „Möglichkeitstheorie“. So reicht es, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Wahlaufruf die Wahl beeinflusst haben könnte, damit ein relevanter Wahlfehler vorliegt. Der Verfassungsbeschwerde der WerteUnion haben sich über 100 wahlberechtigte Thüringer angeschlossen.

In Deutschland gibt es etliche Beispiele, bei denen Bürgermeisterwahlen schon wegen Verstößen gegen die Neutralitätspflicht wiederholt werden mussten, wie zum Beispiel in der sächsischen Gemeinde Auerbach, wo mehrere Mandatsträger mit einem Flugblatt gegen den amtierenden Bürgermeister in ihrer Rolle als Kommunalpolitiker mobilisierten (Apollo News berichtet). Dass eine Landtagswahl wegen Verstößen gegen die Neutralitätspflicht wiederholt werden muss, wäre hingegen eine Premiere.

Publisher Logo

Dieser Artikel ist von Apollo News

Klicke den folgenden Button, um den Artikel auf der Website von Apollo News zu lesen.

Weitere Artikel