
Mit insgesamt rund 76.000 Followern auf drei Plattformen persifliert der Account „QuarkDDR“ in den sozialen Netzwerken das öffentlich-rechtliche Format Quarks des WDR. Doch nun erhält der Betreiber des Satireaccounts zwei Strafanzeigen ins Haus: Es geht um zwei Posts auf X, in denen sich der Account ohne Ironie pro-israelisch geäußert hatte. Zuerst hatte Nius darüber berichtet. Jetzt kommt heraus: Beide Strafanzeigen ergingen dabei über zwei verschiedene staatliche Meldestellen.
Gegenüber Apollo News gibt „QuarkDDR“ an, über ein Telefonat mit der Kriminalpolizei von den Strafanzeigen erfahren zu haben. Ihm wurde mitgeteilt, dass wegen zwei Posts eine Strafanzeige gestellt wurde – dabei ging es zum einen um eine Stellungnahme des Accounts kurz nach dem Hamas-Massaker an israelischen Zivilisten am 7. Oktober 2023. Am 12. Oktober hatte sich „QuarkDDR“ klar pro-israelisch positioniert.
In dem Post schreibt der Account: „Um es mal ganz laut und deutlich zu sagen: Israel befindet sich im Krieg. In einem Krieg, den die Hamas nicht erklärt, sondern mit einem Überraschungsangriff vom Zaun gebrochen hat. Bei dem die Hamas an einem einzigen Tag über 1.000 israelische Zivilisten nicht nur getötet, sondern sogar bestialisch ermordet hat.“
Auch zu palästinensischen Opfern äußerte sich der Account: „Ja, das (Vorgehen der Israelis Anm. d. Red.) wird Opfer kosten. Ja, das wird auch Unschuldige treffen. Ja, das ist schrecklich. Es ist aber unvermeidbar, da sich Hamas-Kämpfer weder zu (erkennen) geben noch nach der Haager Landkriegsordnung kämpfen. (…) ‚Ja, aber die palästinensischen Kinder? Die können nichts dafür!‘ Korrekt, die israelischen Kinder aber auch nicht.“
Doch aufgrund seiner Äußerung wird ihm nun Volksverhetzung nach Paragraf 130 Strafgesetzbuch vorgeworfen. Welcher Satz zur Anzeige geführt hat, ist dabei nicht klar – Dokumente hat „QuarkDDR“ bislang nicht erhalten. Das ist auch bei dem anderen Vorwurf, dem Billigen von Straftaten nach Paragraf 140 Strafgesetzbuch, der Fall. Wie „QuarkDDR“ erfahren hat, ist auch dieser Vorwurf auf einen pro-israelischen Post – in diesem Fall einen Kommentar – auf X zurückzuführen.
Dort schrieb der Account unter anderem: „Israel muss den Gazastreifen plätten, sonst werden sie nie in Frieden leben können. (…) Denn wenn Israel jetzt nicht ein für alle Mal diesen Spuk beendet, wird es wieder und wieder und wieder israelische Opfer geben. Zerstreut sie wie die Vögel und wie die Spreu im Wind. Es reicht. Endgültig. Seinen Todfeinden reicht man nicht die Hand. Man zieht schneller.“
Mittlerweile ist der Kommentar auf X nicht mehr verfügbar – versucht man ihn abzurufen, heißt es: „Dieser Beitrag von QuarkDDR wurde in Deutschland auf der Grundlage lokaler Gesetze zurückgehalten.“
Die beiden Anzeigen gegen „QuarkDDR“ bestätigte der Pressesprecher der ermittelnden Staatsanwaltschaft gegenüber Apollo News auf mehrfache Nachfrage hin. Die Staatsanwaltschaft wies jedoch ausdrücklich darauf hin, dass sie keinen bestimmten Beschuldigten bestätigte. Brisant ist an dem Fall auch, auf wen die Anzeigen zurückgehen: So bestätigte die Staatsanwaltschaft auch, dass die Anzeigen von zwei staatlichen Meldestellen stammen.
So wurde beim ersten Posting die „Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet – Niedersachsen“ (ZHIN), die bei der Staatsanwaltschaft Göttingen in Niedersachsen beheimatet ist, aktiv. Die Stelle aus Niedersachsen ist mittlerweile für über 6.000 Strafanzeigen gegen „Hass im Netz“ verantwortlich – seit 2021 hat sich ihr Arbeitsumfang praktisch versechsfacht (Apollo News berichtete). Die Meldestelle hat bereits andere konservative Personen ins Visier genommen: Über sie lief auch die Anzeige gegen die Publizistin Anabel Schunke wegen angeblicher Volksverhetzung (Apollo News berichtete). Die ZHIN leitete die Anzeige dann an die ermittelnde Staatsanwaltschaft am Wohnort des Betreibers weiter.
Hinter der zweiten Strafanzeige steckt unterdessen die „Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet“ des BKA. Es stecken also zwei staatliche Meldestellen hinter der Verfolgung eines konservativen Satire-Accounts, der den Öffentlich-Rechtlichen den Spiegel vorhält. Der Meinungskorridor wird durch ein solches Vorgehen des Staates weiter eingeengt: Selbst bei Satire-Accounts wird nun mit aller Härte nach möglicherweise strafbaren Inhalten gesucht, und Verfahren werden durchgezogen, die für Privatpersonen schnell teuer und vor allem einschüchternd sind.