Von „arabisch-muslimischer Landnahme“ gesprochen: AfD-Baden-Württemberg ist weiterhin Verdachtsfall

vor etwa 1 Monat

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Das Landesverfassungsschutzamt in Baden-Württemberg darf den entsprechenden Landesverband der AfD weiterhin als Verdachtsfall beobachten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart am Donnerstag. Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus. Seit 2022 stuft der Verfassungsschutz die AfD-Baden-Württemberg als Verdachtsfall ein. Hierdurch können unter gewissen Voraussetzungen Mitglieder observiert, Telefone überwacht und Informanten angeworben werden.

Der AfD-Landesverband hatte rechtliche Schritte gegen die Überwachung durch den Verfassungsschutz und deren öffentliche Bekanntmachung eingeleitet. Die Partei argumentiert, dass diese Maßnahmen sie im politischen Wettbewerb unfair benachteiligen und ihre Chancengleichheit beeinträchtigen. Zudem werde der Verfassungsschutz zur Diskreditierung der politischen Opposition eingesetzt.

Die Argumentation des Landesamts für Verfassungsschutz erscheint jedoch durchaus dünn. So führte Stefan Häfner, stellvertretender Leiter des Leitungsstabs des Landesamts, einige Äußerungen von AfD-Politikern der zweiten und dritten Reihe zur Begründung an. Anhaltspunkt für eine extremistische Bestrebung sei demnach, dass ein Landtagsabgeordneter via Facebook erklärte, dass die „weiße Rasse“ infolge der Migration verschwinden solle. Ebenso berief man sich auf die Aussage einer AfD-Politikerin, die von einer „arabisch-muslimischen Landnahme“ sprach.

Innenminister Thomas Strobl äußerte sich erfreut über die gerichtliche Entscheidung. Die AfD versuche seit Jahren, ein bürgerliches Image aufrechtzuerhalten. Das Verwaltungsgericht Stuttgart habe nun bestätigt, dass die Beobachtung der AfD in Baden-Württemberg durch den Verfassungsschutz gerechtfertigt sei. Weiter erklärte er: „Die AfD hat Verbindungen in den Extremismus. Der Verfassungsschutz ist kein politisches Kampfinstrument, sondern hat einen klaren Auftrag: den Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und damit aller im Land lebenden Menschen.“

Die AfD ließ bereits durchscheinen, dass sie Berufung gegen das Urteil einlegen wolle. Emil Sänze, Co-Landesvorsitzender der AfD in Baden-Württemberg, hatte bereits während der mündlichen Verhandlung am Dienstag angedeutet, dass die Partei bei einer Klageabweisung vermutlich in Berufung gehen würde. Nach der Urteilsverkündung am Donnerstag erklärte der andere Co-Landesvorsitzende Markus Frohnmaier in Bezug darauf, ob man Berufung einreichen werde: „Wir werden uns dazu beraten, aber ich gehe davon aus“.

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