Von Göttinger Staatsanwalt aus bekannter US-Doku angeklagt: Coronamaßnahmen-Kritiker Stefan Homburg zu 10.400 Euro Strafe verurteilt

vor 4 Tagen

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Bildquelle: NiUS

Weil er in zwei Tweets die Parole „Alles für Deutschland“ zitiert hatte, hat das Amtsgericht Hannover den bekannten Coronamaßnahmen-Kritiker Stefan Homburg verurteilt. Der Satz war eine Losung der SA und ist deshalb als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation gemäß § 86a Strafgesetzbuch (StGB) verboten.

Insgesamt soll Homburg, ehemaliger Professor der Leibniz Universität Hannover, eine Gesamtgeldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 130,00 Euro, also insgesamt 10.400 Euro zahlen. Allerdings hat er bereits Rechtsmittel eingelegt, wird das Verfahren in nächster Instanz weiterführen. Angeklagt hatte in beiden Fällen der aus einer Doku des US-amerikanischen Senders bekannte Staatsanwalt Matthäus Fink von der „Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet“ der Staatsanwaltschaft Göttingen.

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Die Doku des US-Senders CBS-News über Razzien in Deutschland gegen „Hassrede“ schlug weltweit große Wellen. Hier: Gelächter bei den Staatsanwälten Dr. Matthäus Fink (Mitte), Svenja Meininghaus und Frank-Michael Laue über weggenommene Handys.

Der 64-jährige Wirtschafts-Professor im Ruhestand hatte die besagte Parole im Juli 2024 in zwei Beiträgen auf X in Anführungszeichen zitiert. So teilte er zum einen ein Video mit Bildern vom Viertelfinalspiel der Fußball-Europameisterschaft zwischen der Türkei und den Niederlanden, in dem ein Block mit türkischen Fans den sogenannten Wolfsgruß zeigt. Außerdem postete er ein Foto einer vermummten Gestalt mit Regenbogenflagge und schrieb dazu folgenden Text:

„Für türkische Fans ist der Wolfsgruß schlicht eine patriotische Geste. So wie für Deutsche der Satz ‚Alles für Deutschland‘.

Wir sollten nicht zulassen, dass Rotgrüne beides diffamieren und kriminalisieren. Sie wollen, dass ausschließlich ihre Symbole gezeigt werden.

Es ist betrüblich, wie viele deutsch-patriotische Accounts auf die rotgrüne Propaganda hereinfallen. Ich bin klar auf der Seite der türkischen Fans. Antifa ist eindeutig eine kriminelle Vereinigung, trotzdem fordert in Deutschland niemand, diese Flagge zu verbieten. Das ist Messen mit zweierlei Maß.“

Homburg zu NIUS: „Natürlich wollte ich mir die Parole nicht zu eigen machen oder die SA verherrlichen. Ich habe lediglich Sprechverbote kritisiert, wollte darauf aufmerksam machen, dass ein Satz an sich nicht verwerflich ist, weil er von bestimmten Gruppen missbraucht wurde. Das trifft sowohl auf den Wolfsgruß als auch auf die Parole zu.“

In einem weiteren Post zeigte Homburg das Lichtbild einer Wolfsstatue und schrieb folgenden Tweet-Text dazu:

„Was bedeutet das Zeichen?

– Lehrer: Leise sein (Schweigefuchs)

– Italiener: Gehörnte Ehegatten (mano cornuta)

– Rockfans: Applaus (Pommesgabel)

– Turkvölker: Patriotismus (Wolfsgruß)

Patriotismus wird leider oft angefeindet, selbst der Allerweltssatz ‚Alles für Deutschland‘.

Die @welt befragt leider keinen Fachmann für Turkvölker, sondern die ahnungslose Islamwissenschaftlerin @susannschroeter, die offenbar alle der fröhlichen Fußballfans, die man im Einspieler sieht, für ‚Graue Wölfe‘ hält, also Gegner der PKK.

Mit dem Islam hat der Wolfsgruß nicht das Geringste zu tun: Arabische Moslems verwenden ihn nicht, christliche Turkvölker wie die Gagausen aber schon. Wird man auch die Deutschlandflagge verbieten, wenn eine radikale Gruppe sie nutzt? Absurder geht’s kaum!“

Homburg erklärt gegenüber NIUS, dass er sich über anti-islamischen Rassismus geärgert hatte, den er in der Diskussion um den Wolfsgruß erkannt habe. Dieser Gruß werde aber nicht nur von rechten, sondern eben auch von linken türkischen Gruppen verwendet und sei ein jahrtausendealtes Symbol der Turkvölker. Das habe er mit seinen Worten ausdrücken wollen. „Mein Post war auf Völkerverständigung ausgerichtet.“

In einer Pressemitteilung erklärt das Amtsgericht Hannover: „Das Gericht ist davon überzeugt, dass der Angeklagte die Parole im Kontext bagatellisiert sowie enttabuisiert und sie darüber hinaus salonfähig machen will. Die Strafbarkeit der Parole sei ihm aus der Verurteilung des AfD-Abgeordneten Höcke bekannt.“

Über den verurteilten Homburg heißt es in der Mitteilung weiter: „In seinem letzten Wort führte er aus, dass er nur Angeklagter sei, weil es in Deutschland keine Meinungsfreiheit gebe. Dies sei ein politischer Prozess und kein Prozess mit rechtlichem Inhalt.“

Man mag von der Formulierung der Tweets und dem Wolfsgruß halten, was man will – tatsächlich lassen Ausschnitte aus Homburgs Straf-Akte, die dieser am Mittwoch auf X veröffentlichte, den Verdacht einer politischen Verfolgung durchaus zu. So heißt es dort unter dem Abschnitt „polizeiliche Erkenntnisse“: „Der Beschuldigte ist international als Coronamaßnahmen-Kritiker bekannt und vertritt seine Ansichten proaktiv in der Öffentlichkeit.“

Außerdem ist dort notiert: „Sowohl auf YouTube als auch auf X Twitter werden vor allem vermeintlich wissenschaftlich fundierte Statistiken und Debatten zur Corona-Pandemie, den damaligen gesetzlichen Einschränkungen zu dieser, sowie aktuellen wirtschaftspolitischen Thematiken veröffentlicht. Herr Homburg nimmt dabei regelmäßig eine regierungskritische Position ein (unabhängig der Legislaturperiode).“

Dass die Opposition zu grundrechtseinschränkenden Corona-Maßnahmen, für deren angeblich lebensrettenden Effekt es bis heute weder Belege noch Anhaltspunkte gibt, offenbar einen Eintrag in einer Straf-Akte rechtfertigen soll, ist hochgradig brisant, stützt der Vorgang doch Homburgs vom Gericht als unbegründet insinuierte These, er gerate vor allem aufgrund seines politischen Engagements immer wieder ins Visier der Justiz.

In Homburgs Akte sind über ein Dutzend Strafverfahren gelistet, die inzwischen eingestellt wurden. „In vielen Fällen weiß ich nicht einmal, worum es überhaupt ging“, sagt Homburg. Die Vielzahl der Verfahren sei neu und man versuche, ihn mit juristischen Mitteln mundtot zu machen. Vor seiner Lockdownkritik im April 2020 sei er strafrechtlich ein unbeschriebenes Blatt gewesen.

Angezeigt wird Homburg meist von Meldestellen wie „REspect“ oder der Amadeu Antonio Stiftung, aber auch von Personen wie Christian Drosten, Alena Buyx oder Habecks früherem Wirtschaftsberater Simon Jäger. Die Vorwürfe durchziehen das ganze Strafgesetzbuch und umfassen Taten wie Computersabotage, Nötigung, unerlaubtes Zitieren aus Gerichtsakten oder Herabwürdigung des Staates. Hinzu kommen Verleumdungen, gegen die Homburg erfolgreich geklagt hat, und abgewehrte Löschungen auf sozialen Plattformen. Insgesamt, schätzt der 64-Jährige, hätten ihn die juristischen Verfahren seit dem Lockdown rund 100.000 Euro gekostet.

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