
Das pauschale Waffenverbot für AfD-Mitglieder in Nordrhein-Westfalen wurde vom dortigen Oberverwaltungsgericht mit Sitz in Münster gekippt. Das Urteil erging am 30. April und wurde am Dienstag verkündet. Zuvor hatte die schwarz-grüne Landesregierung unter Hendrik Wüst (CDU) entschieden, dass AfD-Mitglieder ihre Waffen abgeben müssen. „Die bloße Mitgliedschaft in einer zwar verfassungsfeindlichen, aber nicht verbotenen Vereinigung genügt hingegen für die Verwirklichung des Regeltatbestands waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 WaffG nicht“, urteilten die Richter nun einstimmig.
Hintergrund der Entscheidung war die pauschale Aberkennung der im Waffenrecht festgehaltenen „Zuverlässigkeit“ nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG für AfD-Mitglieder. Sie ist Grundlage für den Waffenbesitz. In zwei Eilverfahren wurde im August 2024 entschieden, dass allein die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung ausreicht, um von der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit auszugehen. Für die AfD gelte dies auch, obwohl der Landesverband NRW zum Zeitpunkt des Urteils lediglich als Verdachtsfall eingeschätzt wurde.
Gegen dieses Urteil klagte das AfD-Mitglied Stefan Hrdy – und bekam jetzt Recht. Ob die Aufhebung des Waffenverbots Bestand hat, bleibt abzuwarten. Die Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz der Bundespartei AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ könnte sich auch auf den Bestand der Entscheidung auswirken. Nancy Faeser präsentierte die Einschätzung zwei Tage nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts.
In anderen Bundesländern wie Thüringen und Sachsen-Anhalt wurden ähnliche Waffenverbotsverfahren für AfD-Mitglieder schon gekippt, zuvor entzogene Waffen wurden zurückgegeben. Der Anwalt des Klägers, Florian Asche, sieht das Kippen des Verbots als „wichtigen Schritt im Streit um die Freiheit des politischen Engagements“. Behörden würden die waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprognose nutzen, um Jäger und Sportschützen von einer Mitgliedschaft in der Partei abzuhalten. Asche sagte dazu: „Das ist nicht weniger als ein kaltes Parteiverbot. Wer wird sich noch in der AfD engagieren, wenn man damit seine Freizeitbeschäftigung riskiert?“