Wanderwitz zeigt Mann wegen Beleidigung an: 1.800 Euro Strafe

vor etwa 2 Monaten

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1.800 Euro Strafe für eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter – so urteilte das Amtsgericht Ingolstadt gegen einen Mann, der Marco Wanderwitz beleidigt haben soll. Wie die Freie Presse berichtet, hatte der AfD-Sympathisant während der Debatte um ein Verbot der Partei, an der Wanderwitz führend beteiligt ist, beim Abgeordnetenbüro des CDU-Politikers angerufen. Er nannte ihn auf dem Tonband einen „dahergelaufene[n] Trottel“, ein „hirnloses Arschloch“ und einen „korrupten Speichellecker“.

„Ich bringe nicht jede Beleidigung gegen mich oder meine Mitarbeiter zur Anzeige. Aber in diesem Fall waren die Intensität des Anrufes und die Wortwahl schon enorm“, so Wanderwitz gegenüber der Freien Presse zu dem Vorfall. Seine Mitarbeiterin hatte den Anrufbeantworter abgehört und ihren Chef über die Nachricht informiert. Daraufhin stellte Wanderwitz Anzeige bei der Bundestagspolizei, die von seiner Angestellten an das Landeskriminalamt Berlin weitergeleitet wurde.

Der Anrufer sei leicht zu ermitteln gewesen, weil seine Telefonnummer auf dem Display des Telefons sichtbar war – er rief aus dem Raum Ingolstadt an. Die dortige Staatsanwaltschaft erließ daraufhin einen Strafbefehl gegen den Mann, dem er jedoch nicht nachkommen wollte. Vor dem Amtsgericht Ingolstadt kam es daraufhin zum Prozess, bei dem das Tonband als Beweismittel im Gerichtssaal vorgespielt wurde.

Laut der Freien Presse habe es keinen Zweifel an der Schuld des AfD-Sympathisanten gegeben, seine Stimme sei eindeutig zu erkennen gewesen. Er wurde schließlich zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro verurteilt – laut der Sächsischen Zeitung eine vergleichsweise milde Strafe, die sich am Einkommen des Mannes orientierte. Der Angeklagte hat angekündigt, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Marco Wanderwitz feiert das Urteil jedoch schon jetzt: „Das Urteil ist auch ein Zeichen. Politiker sind kein Freiwild.“

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