
Sachsen-Anhalt hatte für das Jahr 2024 einen verfassungswidrigen Haushalt, wie das Landesverfassungsgericht feststellte. Geklagt hatte die Landtagsfraktion der Grünen, die die globale Minderausgabe in Höhe von 437 Millionen Euro, was knapp drei Prozent des gesamten Landeshaushalts ausmachte, bemängelte. Sie sahen den Landtag in seinem Budgetrecht verletzt.
Die globale Minderausgabe beschreibt theoretische Einsparungen in einem Haushalt, die erst im laufenden Haushaltsjahr erbracht werden sollen. Immer wieder stehen solche globalen Minderausgaben in der Kritik, weil sie von Regierungen genutzt werden, um Haushaltslöcher auf dem Papier zu stopfen. In der Vergangenheit hatte unter anderem der Bundesrechnungshof die Ampel-Koalition und FDP-Finanzminister Lindner immer wieder für exzessiven Gebrauch kritisiert (Lesen Sie hier und hier mehr).
Im konkreten Fall von Sachsen-Anhalt bemängelte das Gericht, dass die globale Minderausgabe „realitätsgerecht und fundiert ermittelt werden“ muss, was in diesem Haushalt nicht geschah. Es fehlte schlichtweg die Begründung, weswegen die globale Minderausgabe auf diese Höhe geschätzt wurde. Die globale Minderausgabe überstieg in ihrer Höhe zudem deutlich den Erfahrungswerten der Vorjahre. In den Haushaltsjahren 2017 bis 2023 lag die globale Minderausgabe zwischen 1,43 und 1,88 Prozent.
Für andere Landesparlamente und auch die Bundesregierung hat dieses Urteil weitreichende Folgen. Denn es stellt klar, dass die globale Minderausgabe nicht unbegrenzt genutzt werden darf, um Haushaltslöcher zu stopfen. So informierte beispielsweise der parlamentarische Beratungsdienst den Brandenburger Landtag über dieses Urteil, weil die Rechtslage in Sachsen-Anhalt „zu der brandenburgischen vergleichbar“ ist.