
Wegen der Einstufung der AfD durch den Bundesverfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ verlässt der frisch gewählte AfD-Bundestagsabgeordnete Sieghard Knodel Partei und Fraktion. In einer am Montag verteilten Erklärung begründet der 64-Jährige seinen Austritt damit, dass er sein „privates und geschäftliches Umfeld schützen“ möchte. Zuerst berichtete darüber die Welt.
„Ich (…) erachte diesen Schritt als unvermeidlich, auch wenn ich ihn sehr ungern gehe“, heißt es in der Erklärung weiter. Trotz seiner Entscheidung, Partei und Fraktion zu verlassen, hält Knodel aber dennoch an seinem Mandat fest – seine Arbeit als Abgeordneter möchte er als Fraktionsloser fortführen. Der nunmehr ehemalige AfD-Politiker wurde über Platz 18 der Landesliste seiner Partei bei der Bundestagswahl im Februar ins Parlament gewählt. Vorher hatte er noch kein politisches Amt inne.
Durch den Austritt schrumpft die AfD-Fraktion auf nur noch 151 Abgeordnete. Damit hat die neue Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz direkte negative Konsequenzen für die Partei. Bislang erlebte sie jedoch infolge der Einstufung vor allem einen Zulauf neuer Mitglieder – nach Angaben der Partei hat es seit der Verkündung der Neueinstufung am Freitag über 1000 neue Mitgliedsanträge gegeben.
Der Austritt Knodels ist der erste Austritt aus der Fraktion in dieser Legislaturperiode. In den vergangenen Jahren war es zu solchen Vorgängen jedoch bereits zuhauf gekommen. Auch in den Landesparlamenten kommt es immer wieder vor, dass als AfD-Mitglieder gewählte Abgeordnete die Fraktion und Partei verlassen. Allein im vergangenen Bundestag verließen sieben Bundestagsabgeordnete die AfD-Fraktion. In Thüringen hatten Fraktionsaustritte in der Legislaturperiode von 2019 bis 2024 zur Folge, dass die AfD ihren Status als damals zweitstärkste Fraktion im Landtag an die CDU verlor.
Am Freitag hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser überraschend verkünden lassen, dass der Bundesverfassungsschutz in einem rund 1100-seitigen Gutachten die AfD als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft hat. Die Veröffentlichung der Einstufung stieß auf Kritik – unter anderem, weil Faeser, trotz gegenteiliger Aussagen ihrer Ministeriumssprecherin vor wenigen Wochen, das Dokument vor der Veröffentlichung nicht intern prüfen ließ.