
Vertraulichen Dokumenten zufolge geriet das Bundesgesundheitsministerium 2021 in einen Konflikt mit Schnelltest-Lieferanten über die Abnahme überschüssiger Bestellungen. Hierüber berichtete zuerst der Stern. Der Streit endete in außergerichtlichen Vergleichen, die den Bund etwa 150 Millionen Euro kosteten. Diese Vergleiche betrafen rund 39 Millionen Tests, die an Pflegeheime und Bundesländer verteilt wurden. Der Öffentlichkeit gegenüber sollte dieses Vorgehen jedoch unbekannt bleiben. So wurden die entsprechenden außergerichtlichen Einigungen den Dokumenten zufolge als geheim eingestuft.
Die neuartigen Antigen-Schnelltests kamen Ende 2020 auf den Markt. In der Folge schloss die Bundesregierung schnell großangelegte Rahmenverträge mit mehr als einem Dutzend Herstellern. Diese Vereinbarungen umfassten initial mehr als 500 Millionen Tests. Pflegeheime, Krankenhäuser und Bundesländer konnten aus diesen Kontingenten Testkits für ihre Einrichtungen und Schulen beziehen und diese direkt abrechnen.
Auslöser des Streits zwischen den Schnelltest-Anbietern und dem Bundesgesundheitsministerium war die Frage darüber, ob der Staat verpflichtet ist, die von Einrichtungen und Ländern nicht genutzten Kontingente selbst abzunehmen. In einer Klausel des Vertrages hieß es jedoch ausdrücklich, das Ministerium beabsichtige „eine Abnahme oder einen Ausgleich der gegebenenfalls entstehenden Differenzmenge“. Hierbei wurde ein Basispreis von 5,80 Euro pro Test festgelegt. Später kam es – wohl aus Kostengründen – jedoch zu der außergerichtlichen Einigung.
Das Gesundheitsministerium gab in einer Stellungnahme auf Anfrage der Linken-Fraktion im Bundestag bekannt, dass die außergerichtlichen Einigungen zu Kosten von 153,6 Millionen Euro geführt haben. Diese Summe bezieht sich auf etwa 39 Millionen Schnelltests, die für Pflegeeinrichtungen und Bundesländer bestimmt waren. Auf Nachfrage zu den Details dieser Vorgänge hüllte sich das Ministerium jedoch in Schweigen.