
Man könnte schon von einer Ironie des Schicksals sprechen, wenn ausgerechnet Robert Habeck auf Basis von Paragraf 188 StGB angezeigt wird – des berühmten „Schwachkopf-Paragrafen“, den insbesondere er selbst mit seinem Strafantrag wegen eines harmlosen Memes bekanntgemacht hat. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft Dresden gegen den ehemaligen Wirtschaftsminister – eigentlich würde ihm sogar eine Haftstrafe drohen.
Denn Habeck wurde vom BSW und dessen Frontfrau Sahra Wagenknecht wegen Verleumdung nach Paragraf 188 angezeigt – seit der Rechtsverschärfung ist hierfür eine Mindeststrafe von sechs Monaten Haft vorgesehen. Weil er der Partei unterstellte, aus dem Ausland für Agitation bezahlt zu werden, ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Dresden gegen Habeck. Oder besser gesagt: ermittelte.
Denn eine Aufhebung der Immunität Habecks hat der Bundestag einfach abgelehnt – und damit den letzten Beweis erbracht, dass die Gleichheit vor dem Gesetz in Deutschland immer weniger Realität und immer mehr Wunschdenken ist.
Die Immunität von Bundestagsabgeordneten ist eine Lehre aus der Geschichte und soll Parlamentarier vor ungerechtfertigter Verfolgung durch die Strafverfolger schützen. Sie ist daher gut und richtig – sie ist aber bestimmt nicht dazu gedacht, um Politiker in einer Art Zwei-Klassen-Justiz über das Recht zu erheben. Genau das passiert hier aber – womit der Immunitätsausschuss des Bundestages seine Rolle missbraucht.
Machen wir uns klar: Ein Normalbürger, der sich so wie Habeck geäußert hätte, wäre längst Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens, hätte vielleicht schon eine Hausdurchsuchung und Beschlagnahme seines Eigentums hinter sich. Ihm würde eine ordentliche Haftstrafe drohen. Robert Habeck aber ist fein raus. Und das ist der Skandal.
Gleiches Recht für alle? Das war mal. Nicht nur gibt es ein Sonderstrafrecht, das Beleidigung und Verleumdung von Politikern härter bestraft als die von Normalbürgern – Politiker werden im Zweifel auch noch vor ihrem eigenen Sonder-Paragrafen geschützt. Wir alle sind vor dem Gesetz gleich, aber Robert Habeck ist etwas gleicher. Das aber darf in einem liberalen Rechtsstaat, der diese Republik ja sein will, nicht sein: Dieses Sonderstrafrecht, das die Grundsätze des Rechtsstaats ganz offensichtlich mit Füßen tritt, muss weg. Der Fall Habeck offenbart seine ganze antidemokratische Absurdität.