
Die Bombe hat 32 Seiten und 551 Fragen: In einer „kleinen Anfrage“ (Drucksache 20/15035) verlangt die Unionsfraktion im Bundestag Auskunft vom Bundesfinanzministerium darüber, wie es um die politische Neutralität staatlich geförderter Einrichtungen bestellt ist.
Der Hintergrund ist brisant. Viele Einrichtungen, Initiativen und Projekte, die Steuergeld erhalten, sind im Grunde linke Vorfeldorganisationen und dürfen wegen der Neutralitätspflicht des Staates nur Geld erhalten, wenn sie keine Parteipolitik machen. Weil aber der SPD genau diese Neutralitätspflicht schon lange ein Dorn im Auge war, wird die Anfrage von vielen Genossen gerade jetzt vor möglichen Koalitionsgesprächen mit der Union als unfreundlicher Akt empfunden.
Eigentlich hatte der CDU-Haushaltsexperte Matthias Middelberg mit Äußerungen in der Neuen Osnabrücker Zeitung (13. Februar 2025) lediglich die aktuelle Rechtslage erklärt: „Demonstrationen für Demokratie oder gegen Rechtsextremismus sind völlig okay. Problematisch wird es aber, wenn diese Demos, initiiert oder organisiert von gemeinnützigen Institutionen, jetzt auch gegen die CDU oder gegen unseren Kanzlerkandidaten Friedrich Merz Stimmung machen“.
Matthias Middelberg am Rednerpult im Bundestag.
In der Arbeitsgruppe Haushalt der Fraktion wurde daraufhin im Nachgang eine kleine Anfrage zu verschiedenen Nichtregierungsorganisationen und Subventionsempfängern formuliert, die zunächst zehn, später siebzehn Projekte enthielt und noch vor der Bundestagswahl auf den Weg gebracht werden sollte. Am Freitag vor der Wahl kurz vor Mittag ging die Anfrage nach NIUS-Informationen raus an die zuständige Bundestagsverwaltung, wurde am Wochenende bearbeitet und erhielt am Montag nach der Wahl eine Drucksachen-Nummer. Dass die Anfrage, wie üblich, von Unionsfraktionschef Friedrich Merz und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt unterzeichnet ist, sei aber nicht als Querschuss gegen die SPD zu verstehen, wird intern versichert.
In der Union sorgt es seit langem für Ärger, dass öffentliche Gelder an Verbände, Projekte und Institutionen gehen, die sich mehr oder weniger offen für rot-grüne Politik und gegen die Union engagieren, die beim „Kampf gegen Rechts“ hier und da schon mal auch auf Protestplakaten und Spruchbändern auftaucht. Ein Unmut, der um so verständlicher ist, als es im Grunde kaum konservative oder marktliberale Zuwendungsempfänger gibt, während etwa das Programm „Demokratie leben!“ mit rund 182 Millionen Euro jährlich zwischen 600 und 700 Projekte im linken Spektrum fördert.
Frei, Söder, Merz und Dobrindt – sie wollen wissen, wie sich NGOs gegen Rechts finanzieren.
Kaum tauchte die Anfrage am Montag auf der Seite des Bundestags auf, liefen nicht nur die betroffenen linken Aktivisten Sturm, weil ihnen wegen angeblich politischer Missliebigkeit von der Union die Gelder gestrichen werden sollten, auch bei Grünen und in der SPD machten etliche Mandatsträger ihrem Ärger über die Union Luft.
Wenn die Union den Kampf gegen Links führen will, kann sie ja allein regieren ... Weil aber die SPD von der Union derzeit freundlich umworben wird, bemühte sich die Unionsfraktion rasch in einer möglichst nüchternen Erklärung, die Wogen zu glätten. Dort heiß es:
„Steuerbegünstigten Körperschaften ist es gestattet, auf die politische Meinungs- und Willensbildung und die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluss zu nehmen, wenn dies der Verfolgung ihrer steuerbegünstigten Zwecke dient und parteipolitisch neutral bleibt. Politische Bildung vollzieht sich in geistiger Offenheit. Sie ist nicht förderbar, wenn sie eingesetzt wird, um die politische Willensbildung und die öffentliche Meinung im Sinne eigener Auffassungen zu beeinflussen.‘ Dies haben Finanzgerichte in steuerrechtlichen Verfahren zum Beispiel gegen Campact e.V. und Attac e.V. in den vergangenen Jahren mehrfach betont. Mit unserer Kleinen Anfrage wollen wir prüfen, ob einzelne NGOs sich in dieser Hinsicht steuerlich rechtmäßig verhalten.“
Die fristgerechte Antwort der Bundesregierung muss bis zum 10. März vorliegen. Eine Fristverlängerung wäre theoretisch denkbar, würde in diesem Fall aber dazu führen, dass die Anfrage dem Ende der Legislaturperiode zum Opfer fallen könnte, wenn sich der neue Bundestag Ende März konstituiert. Nun wird die Antwort mit einiger Spannung erwartet. Sie geht zuerst durch die Hände von Haushälter Matthias Middelberg.
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