
Der afghanische Flüchtling Ebadullah A., der ursprünglich in Deutschland Schutz vor den Taliban suchen wollte, wurde in Österreich wegen dreifachen Mordes an Prostituierten vor Gericht angeklagt. Der Prozess gegen den 27-jährigen Grafikdesigner begann am Montag in Wien und endete am selben Tag mit einem Urteil. Dabei gab der Afghane zu, dass seine Tat gleichermaßen religiös angeleitet wie im Wahn begangen wurde. Über den Prozess berichtete zuerst die Bild-Zeitung.
Vor Gericht erklärte der Angeklagte demnach, er habe die Taten auf Anweisung von „Stimmen“ in seinem Kopf begangen. Damals erstach A. drei Prostituierte in einem Bordell im Stadtteil Brigittenau, bei den Opfern handelte es sich um Asiatinnen. A. soll die drei Frauen auf brutale Weise getötet haben: Yuan H. (47) im ersten Stock, Qunjiao K. (47) in Zimmer 6 mit 30 Stichen und beinahe enthauptet sowie die Bordellbetreiberin Hongxi Z. (67) im Badezimmer, wobei das Messer in ihrem Hinterkopf stecken blieb. Die Tat wurde als „regelrechter Blutrausch“ beschrieben.
Blumen und Kerzen am Tatort vor dem Bordell.
An die blutigen Ereignisse im Wiener Bordell könne er sich jedoch nur bruchstückhaft erinnern, so A. vor Gericht. Während der Tat habe er Koranverse zitiert, um den „Teufel“ abzuwehren. Laut Vernehmungsprotokollen behauptete er, in einem serbischen Flüchtlingslager von einer „satanistischen Helferin“ verhext worden zu sein. Im Koran habe er gelesen, gegen „Feinde wie Satan, Hexen und Pornokonsumenten“ vorgehen zu müssen. Daraufhin habe er die Morde als göttlichen Befehl wahrgenommen. Laut der Staatsanwaltschaft besuchte Ebadullah A. zunächst das Freitagsgebet in einer Moschee, bevor er mit drei Messern das Bordell betrat.
Eine 57-jährige Überlebende konnte ihren Ehemann alarmieren, der die Polizei verständigte. Der Täter wurde kurz darauf mit einem Taser überwältigt. Ein Freier, der sich während der Angriffe im Massageraum versteckte, konnte fliehen und bleibt bis heute unbekannt.
Ein Polizeiwagen sichert im Februar den Tatort.
Ein psychiatrisches Gutachten stellte bei Ebadullah A. paranoide Schizophrenie fest, so Bild. Er wurde von den Geschworenen einstimmig als nicht schuldfähig erklärt und in eine forensisch-therapeutische Anstalt eingewiesen. Eine Abschiebung nach Afghanistan ist aufgrund fehlender Rückführungsabkommen mit den Taliban nicht möglich.
Der Angeklagte zeigte später Reue und sagte: „Allah fand es nicht gut, dass ich sie umgebracht habe.“
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