
Eine harsche Kritik über die Flüchtlingspolitik in Deutschland kann Volksverhetzung sein – so sieht es jedenfalls das Amtsgericht Düsseldorf.
Eine 74-jährige Frau aus der Rhein-Stadt ist nun angeklagt, weil sie bei Facebook unter ein Statement von Robert Habeck „Deutschland ist auf Zuwanderung angewiesen, um den Arbeitskräftebedarf zu decken“ folgende Worte schrieb:
„Blablabla. Wir brauchen Fachkräfte und keine Asylanten, die sich hier nur ein schönes Leben machen wollen, ohne unsere Werte und Kultur zu respektieren. Schickt die, die hier sind mal zum Arbeiten. Wir sind nicht auf Faulenzer und Schmarotzer angewiesen und schon gar nicht auf Messerkünstler und Vergewaltiger.“
Für das Amtsgericht ist diese Kritik ein Vergehen der Volksverhetzung nach Paragraph 130 Strafgesetzbuch. Anfang Dezember ist der Gerichtstermin.
Ein Auszug aus dem Strafantrag.
NIUS konnte die 74-Jährige sprechen: „Das ist keine Volksverhetzung, sondern mein Frust über die aktuelle Situation in Deutschland. Ich habe seit meinem 14. Lebensjahr – und bis ich 72 Jahre alt wurde – gearbeitet. Nebenher am Wochenende im Seniorenheim. Und auch in der Rente habe ich weiter mit Senioren gearbeitet. Ich habe rein gar nichts gegen Menschen, die hierherkommen, sich Arbeit suchen und sich darum bemühen, Teil dieser Gesellschaft zu werden – das habe ich in meinem Kommentar auch so abgegrenzt.“
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