
Die Freien Wähler wollen der Lockerung der Schuldenbremse sowie der 500-Milliarden-Schuldenaufnahme für Infrastruktur nach derzeitigem Stand nicht zustimmen. Nach einer Sondersitzung mit der CSU kündigte man an, den gegenwärtigen Plänen von SPD und Union nicht zustimmen zu wollen. „Wir stehen für die Schuldenbremse“, so der Fraktionschef der Freien Wähler im bayerischen Landtag, Florian Streibl.
Nicht zuletzt im Koalitionsvertrag habe man sich darauf geeinigt, dass die Schuldenbremse nicht angetastet werden dürfe. Auch Parteichef und Vizeministerpräsident Hubert Aiwanger machte deutlich, dass man dem Vorhaben nicht zustimmen wolle. „Wir sagen nein“, so Aiwanger. Die von SPD und Union vorgeschlagenen Maßnahmen seien „mehr Gefahr als Chance“. Die Wirtschaft könnte mehr Schaden als Nutzen nehmen. Zudem würden die Pläne unter Umständen die Stabilität der gesamten Euro-Zone in Frage stellen. Eine Hintertür für die Zustimmung lassen sich jedoch auch die Freien Wähler offen.
Aiwanger erklärte weiter: „Aus jetziger Sicht sehen wir uns nicht in der Lage, dem zuzustimmen“. Das heißt aber auch, dass man, sofern noch einige Anpassungen erfolgen sollten, der Lockerung der Schuldenbremse sowie den Investitionen in die Infrastruktur in Höhe von 500 Milliarden unter Umständen doch seine Zustimmung erteilen könnte. Aiwanger wolle hierüber in den kommenden Tagen noch Gespräche mit der CSU führen. Aiwanger macht in diesem Zusammenhang den Vorschlag, dass Ausgaben in Höhe von bis zu zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts über den regulären Haushalt gedeckt werden sollen. Zusätzlich schlagen sie ein „ordentliches Sondervermögen“ vor, welches 400 Milliarden Euro umfassen könnte.
Eine Änderung der Schuldenbremse im Grundgesetz erfordert eine Zwei-Drittel-Mehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat. Schon im Bundestag ist die Zustimmung für die Pläne von SPD und Union unsicher. Die Grünen erklärten in der jüngsten Vergangenheit, unter den gegenwärtigen Bedingungen dem Vorhaben nicht zuzustimmen. Im Bundesrat zählen Enthaltungen einzelner Länder wie Nein-Stimmen. Für Bayern ist folglich die Zustimmung der Freien Wähler entscheidend, damit die sechs bayerischen Stimmen als Ja-Stimmen gezählt werden können.