
Am Montagabend berichtet Bild: Unmittelbar nach Eingang der AfD-Klage soll die CDU „vertrauliche“ Informationen aus dem Verfassungsgericht erhalten haben. Ein Vorgang, bei dem sich die Frage nach der richterlichen Neutralität erneut stellt.
„Wir haben gerade vertraulich erfahren, dass wir davon ausgehen können, dass bereits am Mittwochnachmittag das Bundesverfassungsgericht sich im Rahmen von Eilverfahren zum jetzigenpolitischen Prozess äußern wird“, meldet die Zeitung und beruft sich auf Unionskreise. Dabei geht es ganz konkret um die Verabschiedung des Finanzpakets von Union und SPD.
An sich riecht schon das nach einem Tabubruch – das Verfassungsgericht informiert die Kläger-Seite „vertraulich“ über den Fortgang des Gerichtsprozesses. Eine Pressemitteilung oder irgendeine Form der öffentlichen Erklärung gibt es derweil nicht. Fragen stellen sich – auch, weil das Verfassungsgericht in der Vergangenheit schon mit mangelnder Distanz zu CDU-Regierungen auffiel.
Nicht nur die Berufung eines stellvertretenden Unions-Fraktionschefs wie Stephan Harbarth an das höchste Gericht hatte ein Geschmäckle: Auch die umstrittenen Dinners im Kanzleramt während der Corona-Zeit 2021, während eines laufenden Verfahrens, irritierten viele. Vor diesem Hintergrund erscheint der Verdacht, die Union hätte exklusive Informationen zum eigenen Verfahren erhalten, noch anrüchiger.
Immerhin wird gegen die Union beziehungsweise ihre umstrittenen Pläne geklagt, die Verfassung in eiligen Sondersitzungen zu ändern. In solch sensiblen Fragen wäre die Vermeidung auch nur eines Anscheins von Parteilichkeit entscheidend – doch darum bemüht sich das Gericht offenbar nicht. Ebensowenig der Unions-Politiker, der diese vertraulichen Informationen unmittelbar an die Presse weitergibt.