
Ganz Deutschland debattiert über die Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), welches die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einstuft. Nur ist eine offene Debatte darüber kaum möglich. Denn: Deutschland kennt die konkreten Gründe gar nicht, weswegen die größte Oppositionspartei, die laut Umfragen inzwischen ein Viertel der Deutschen hinter sich versammelt, „gesichert rechtsextremistisch“ sein soll.
Das 1100-seitige Gutachten, das all die Belege und Beweise enthalten soll, bleibt unter Verschluss. Das erklärte der Verfassungsschutz auf eine NIUS-Anfrage mit der Bitte um Herausgabe des Gutachtens. „Ich bitte um Verständnis, dass wir das Gutachten nicht zur Verfügung stellen können, da es sich um ein eingestuftes internes Behördendokument handelt“, teilte eine Sprecherin mit.
Wegen der massiven Auswirkungen auf die politische Debatte und das überragende öffentliche Interesse an den konkreten Belegen, auf die der Verfassungsschutz die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ stützt, wird NIUS die Geheimhaltung des Bundesamtes für Verfassungsschutz nicht akzeptieren.
Als eine ihrer letzten Amtshandlungen als Bundesinnenministerin ließ Nancy Faeser die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ ungeprüft verkünden.
NIUS hat das Bundesamt für Verfassungsschutz erneut um Zusendung des Gutachtens unter Anonymisierung aller „geheimdienstlichen“ oder dem Informantenschutz dienenden Passagen gebeten oder wahlweise um die Zusendung aller Quellen, Zitate, Beiträge, Tweets, Reden etc., die ohnehin öffentlich zugänglich sind oder waren und als Belege Eingang in das Gutachten gefunden haben – die Rückmeldefrist, dieser Forderung nach Transparenz nachzukommen, hat das Bundesamt für Verfassungsschutz verstreichen lassen.
Der renommierte Medienanwalt Joachim Steinhöfel wird nun im Auftrag von NIUS rechtlich gegen die Weigerung des Bundesamtes für Verfassungsschutz vorgehen.
Der Medienanwalt Joachim Steinhöfel wird die Weigerung des Verfassungsschutzes, die Belege der Öffentlichkeit vorzulegen, gerichtlich prüfen lassen.
Dazu sagte Steinhöfel:
„Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, auf welcher Faktengrundlage der dem Innenministerium gegenüber weisungsgebundene Inlandsgeheimdienst glaubt, die größte Oppositionspartei in den Bereich der Verfassungswidrigkeit manövrieren zu können. Es ist absehbar, dass sich das Amt hinter Formalien verschanzen und die Gefährdung geheimdienstlicher Quellen behaupten und daher das Gesamtgutachten nicht herausgeben wird. Ein großer Teil des Gutachtens wird aber aus öffentlichen Quellen bestehen. Welche das sind, wollen wir durch die Presseanfrage erfahren. Wenn der Geheimdienst auch diese Auskunft verweigert, also als geheim einstufen will, was öffentlich war oder ist, wird das der Öffentlichkeit nur sehr schwer zu vermitteln sein. Und natürlich sofort gerichtlich überprüft werden.“
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