
Der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD steht – und mit ihm eine Reihe neuer Maßnahmen, die die finanzielle Freiheit der Bürger einschränken dürfte. Im Mittelpunkt steht die Einführung eines Vermögensregisters zur vollständigen Offenlegung privater Eigentumsverhältnisse, verbunden mit der Gefahr willkürlicher Vermögensabschöpfung. Diese Schritte ebnen zugleich den Weg für die Einführung des digitalen Euros. Die privaten Finanzen werden zur durchsichtigen Glaskugel für den Staat.
Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD setzt die Bundesregierung einen deutlichen Schwerpunkt auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität. Kernstück dieses Vorhabens ist die neue EU-Behörde AMLA (Anti-Money Laundering Authority). Die AMLA wird mit weitreichenden regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Befugnissen ausgestattet und soll die einheitliche Umsetzung der EU-Geldwäschevorschriften in nationales Recht der Mitgliedsstaaten gewährleisten. Der Sitz der Behörde ist in Frankfurt am Main geplant, wo rund 500 Mitarbeiter beschäftigt werden sollen. Die Bundesregierung und das Land Hessen unterstützen den Aufbau sowohl finanziell als auch organisatorisch.
Unter dem harmlosen Vorwand der „Transparenz“ treibt die EU ein Projekt voran, das den Bürgern den letzten Rest ihrer finanziellen Privatsphäre rauben könnte. Im Schatten der neuen Anti-Geldwäsche-Behörde plant Brüssel die systematische Erfassung und Kontrolle von Vermögen. Seit 2021 arbeitet man an einer zentralen Datenbank, die alle Vermögenswerte von natürlichen und juristischen Personen in der EU ab einem Schwellenwert von 200.000 Euro bündeln soll.
Die Vorgaben sind rigoros: Meldepflicht für sämtliche Kontenbewegungen der letzten fünf Jahre, Aktienbestände, Unternehmensbeteiligungen, Anleihen, Kryptowährungen – selbst Bargeld muss deklariert werden. Wer Vermögen außerhalb der EU hält, bleibt nicht verschont: Auch internationale Werte sind dem Register zu melden.
Die AMLA wird dieses Überwachungsinstrument nicht nur verwalten, sondern ist auch mit weitreichenden Sanktionsbefugnissen ausgestattet. Bereits einfache Verstöße gegen die Meldepflicht können bei natürlichen Personen mit einer Million Euro Strafe geahndet werden, bei Banken sogar mit mehr als zehn Millionen. Darüber hinaus darf die Behörde Konten sperren, Transaktionen unterbinden, Dokumente einfordern und theoretisch Steuer- sowie Strafverfolgungsbehörden zu Hausdurchsuchungen losschicken, wenn sich die Person nicht der Obrigkeit beugt.
Besonders rigoros trifft es Unternehmen, bzw. juristische Personen: Sind ein oder mehrere wirtschaftlich Berechtigte nicht zu ermitteln, so dürfen Rechtsgeschäfte juristischer Personen (z.B. einer GmbH, AG oder einem Verein), die den Betrag von 10.000 Euro netto überschreiten, von geldwäscherechtlich Verpflichteten (wie Banken, Immobilienmakler, Notare, Güterhändler usw.) nicht getätigt werden. Was offiziell als Maßnahme gegen Geldwäsche verkauft wird, scheint sich als flächendeckende Durchleuchtung des privaten und unternehmerischen Eigentums in „Stasie-Manier‟ zu entpuppen– der Bürger wird endgültig zum transparenten Untertan der Staatsgewalt.
Was besonders bedenklich ist: Die EU plant, den Zugang zum Vermögensregister nicht nur staatlichen Behörden zu gewähren, sondern auch sogenannten „Personen mit berechtigtem Interesse“. Dazu zählen Journalisten, zivilgesellschaftliche Organisationen, NGOs, Hochschulen, Versicherungen sowie internationale Institutionen wie die OECD oder die UNO.
Je mehr Akteure Zugriff auf diese sensiblen Daten erhalten, desto größer wird das Risiko von Missbrauch, gezielter Ausspitzelung und politischem Druck. Wer mit seinem Vermögen Projekte unterstützt, die nicht dem aktuellen Mainstream oder dem politisch gewünschten Meinungsbild entsprechen – etwa Initiativen für Kern- oder Kohlekraft, traditionelle Familienwerte, den Widerstand gegen die LGBTQ-Agenda und die Klimahysterie oder etwa durch Spenden an den politischen Erzfeind, die Republicans in den USA oder die AfD auffällt – könnte schnell ins Visier geraten. Die öffentliche Anprangerung durch Medien oder NGOs wäre nur ein kleiner Schritt, bis hin zu Kontensperrungen oder blockierten Transaktionen. Natürlich entspräche dies einem extremen Szenario, undenkbar ist im Deutschland von Heute jedoch nichts mehr.
Ironischerweise dürfte auch die Kriminalität, die offiziell durch dieses Register bekämpft werden soll, durch die zentrale Sammlung hochsensibler Vermögensdaten erst so richtig befeuert werden. Eine europaweite Megadatenbank dieser Art wird zwangsläufig zum attraktiven Ziel für Cyberkriminelle.
Neben der Errichtung des Vermögensregisters sieht der Koalitionsvertrag eine Verschärfung der Regeln zur sogenannten Vermögensabschöpfung vor. Das bedeutet, dass der Staat das Recht hat, einer Person unter gewissen Bedingungen das Vermögen zu entziehen.
Bei nicht eindeutig geklärter Herkunft und dem bloßen Hinweis auf einen möglichen kriminellen Ursprung des Vermögens einer Person, dreht sich künftig die Beweislast um: Nicht mehr der Staat muss dann beweisen, dass das Vermögen des Bürgers aus Straftaten stammt. Stattdessen muss die betroffene Person selbst nachweisen, dass das Vermögen legal erworben wurde. Gelingt dies nicht, kann das Vermögen ohne weiteres eingezogen werden. Eine weitere Problematik: Die Erbringung des Beweises, dass das Geld auf legalem Wege erwirtschaftet wurde, könnte langwierige Gerichtsverfahren und hohe Anwaltskosten mit sich ziehen. Es klingt wie ein schlechter Scherz, ist es aber nicht.
Doch das ist noch nicht das Ende der Fahnenstange: Das Vermögen der Bürger könnte auch ohne strafrechtlichen Verdacht herangezogen werden – etwa zur Bewältigung wirtschaftlicher Krisen, zur Reduzierung der Staatsverschuldung oder zum Stopfen von Haushaltslöchern bei Bund, Ländern und Kommunen.
Dass solche Pläne keine bloßen Gedankenspiele sind, bewies der Internationale Währungsfonds (IWF) bereits während der Finanzkrise 2008/2009, als dieser eine pauschale Vermögensabgabe von 10 Prozent ins Spiel brachte. Laut Weltwoche wurde dieser Vorschlag im Oktober 2013 erneut in einem IWF-Papier diskutiert – als „Lösung“ zur Reduzierung europäischer Staatsschulden durch eine einmalige Abgabe auf Privatvermögen.
Ein solches Szenario ist auch in Deutschland längst kein Hirngespinst mehr. Die Aussagen des designierten Kanzlers Friedrich Merz auf dem CSU-Parteitag am 12. Oktober lassen kaum Zweifel daran, wohin die Reise gehen könnte: „Auf den deutschen Konten, Sparkonten und laufenden Girokonten liegen 2,8 Billionen Euro. Stellen Sie sich einen kurzen Augenblick vor, wir wären in der Lage, davon nur 10 Prozent zu mobilisieren – mit einem vernünftigen Zinssatz, für die öffentliche Infrastruktur in Deutschland.“
Die Richtung ist klar: Ob als vermeintlich „einmalige“ Steuer, Zwangsanleihe oder im Zuge von Währungsreformen – der Staat könnte sich schon bald Zugriff auf privates Vermögen verschaffen.
Insgesamt zeigt sich deutlich: Die im Koalitionsvertrag verankerten Maßnahmen schaffen die Grundlage für ein umfassendes Überwachungssystem, an dessen Spitze wohl die Europäische Zentralbank mit dem digitalen Euro stehen wird. Die Verbindung von digitalem Zentralbankgeld, verschärfter Vermögensabschöpfung und dem geplanten Transparenzregister schafft die perfekte Infrastruktur für einen modernen Überwachungsstaat.
Es droht ein beispielloser Verlust finanzieller Selbstbestimmung. Hinzu kommt: Der digitale Euro soll voraussichtlich programmierbar sein – mittels sogenannter Smart Contracts, also selbstausführender digitaler Verträge auf Blockchain-Basis. Diese ermöglichen Funktionen wie eine zeitlich begrenzte Gültigkeit von Guthaben, automatische Abbuchungen oder Einschränkungen bestimmter Ausgaben nach vordefinierten Regeln.
Der Wandel hin zum digitalen Finanzsystem ist längst im Gange: Bargeld verschwindet schrittweise aus dem Alltag. Geldautomaten werden abgebaut, Bankfilialen schließen zunehmend. Außerdem hat die EZB die Münzproduktion für die Eurozone seit Jahren kontinuierlich gedrosselt. Auch bei Banknoten setzt sich der Trend fort – die Ausgabe des 500-Euro-Scheins wurde bereits 2016 eingestellt. Zudem hat die EU 2024 eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro eingeführt, die künftig in allen Mitgliedstaaten gelten soll. Barzahlungen über diesem Betrag sind verboten und müssen elektronisch abgewickelt werden.
Besorgniserregend ist, dass der digitale Euro unmittelbar vor seiner Einführung steht. EZB-Präsidentin Christine Lagarde ließ kürzlich verlauten, dass dieses Projekt oberste Priorität habe und die Zentralbank alles daransetzt, den digitalen Euro so schnell wie möglich zu realisieren. Ziel sei es, bis Oktober 2025 eine Entscheidung herbeizuführen. Lagarde forderte das EU-Parlament, den Rat und die Kommission auf, den Gesetzgebungsprozess zügig abzuschließen.
Die Pläne aus dem Koalitionsvertrag zeigen, wohin die Reise geht: Der Staat scheint sich für den direkten Zugriff auf das Eigentum seiner Bürger zu rüsten. Wenn jedes Konto, jede Immobilie und jeder Besitz erfasst ist, wird enteignen zur bloßen Verwaltungsfrage. Die Grenze zwischen fiskalischer Ordnungspolitik und gezielter Umverteilung verschwimmt gefährlich. Wer glaubt, es bliebe beim bloßen Erfassen, der verkennt das wahre Ziel dieser Maßnahmen. Der schleichende Zugriff und die vollständige Kontrolle über das Vermögen des einzelnen Bürgers wird zum realitätsnahen Szenario.