
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) hat das Skandal-Urteil des Amtsgerichts Bamberg gegen DK-Chefredakteur David Bendels indirekt verteidigt. „Die konsequente Verfolgung von strafbarem Hass, insbesondere im Internet, dient gerade dem Schutz der Meinungsfreiheit“, erklärte das bayerische Justizministerium auf Anfrage der Tageszeitung „Welt“. Denn: „Strafbare Beleidigungen und Bedrohungen“ könnten dazu führen, dass „Andersdenkende eingeschüchtert werden“ und sich aus dem öffentlichen Meinungsaustausch zurückziehen.
Die Nachfrage, ob nicht auch diejenigen eingeschüchtert werden könnten, die Politiker kritisieren, ließ das bayerische Justizministerium bezeichnenderweise unbeantwortet.
22 Sonderdezernate in Bayern
Das Ministerium verwies darauf, dass es bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften „Sonderdezernate gegen Hate-Speech“ gebe. „Dadurch sind spezialisierte Staatsanwälte in ganz Bayern vor Ort“, so eine Pressesprecherin. Außerdem gebe es einen zentralen „Hatespeech-Beauftragten“ bei der Generalstaatsanwaltschaft München.
Das bayerische Justizministerium begründet das strikte Vorgehen gegen vermeintliche Hassnachrichten so: „Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass sich strafbarer Hass und Hetze im Netz zu einer echten Gefahr für die Demokratie entwickeln und – gerade im Internet – ein erschreckendes Ausmaß angenommen haben.“
Ebenfalls unbeantwortet lässt das Justizministerium von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) die Frage, welche konkreten Gefahren für die Demokratie gemeint seien.
„Schwierigkeiten bei der Anwendung“
Gegenüber der „Welt“ räumte die Sprecherin des bayerischen Justizministeriums ein, dass es „teilweise Schwierigkeiten bei der Anwendung der Norm“ gebe, was den Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches (StGB) betreffe. Der Paragraf wurde 2021 verschärft und sieht in der seither erweiterten Fassung vor, dass es bei Beleidigung von Personen des öffentlichen Lebens eine Geldstrafe oder Haftstrafe geben kann. Die hoch umstrittene Gesetzesnorm wird deshalb auch der neue „Majestätsbeleidigungs“-Paragraf genannt.