
Die AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla und Alice Weidel wollen die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts prüfen lassen. Hintergrund ist, dass die Leipziger Richter nach ZDF-Informationen drei Nichtzulassungsbeschwerden der AfD im Zusammenhang mit Urteilen des Kölner Verwaltungsgerichts und des NRW-Oberverwaltungsgerichts Münster zurückgewiesen haben. Damit sind die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall sowie die Einstufung der inzwischen aufgelösten „Jungen Alternative“ als rechtsextremistischer Verdachtsfall und des ebenfalls offiziell nicht mehr existenten „Flügels“ der Partei als gesichert rechtsextremistisch rechtskräftig.
Chrupalla und Weidel teilten in einer ersten Stellungnahme mit: „Wir haben die Beschlüsse zur Kenntnis genommen und bedauern, dass das Bundesverwaltungsgericht eine Revision nicht zulässt. Somit können relevante, die Republik bewegende Fragen nicht geklärt werden. Deshalb lassen wir die Einreichung einer Verfassungsbeschwerde prüfen.“