
Die Alternative für Deutschland (AfD) wehrt sich weiterhin mit allen Mitteln gegen ihre Einstufung durch den Verfassungsschutz. Die Partei hat nun Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht, um die Klassifizierung als rechtsextremistischer Verdachtsfall anzufechten. „Da das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nicht abgeholfen hat, ist nun der Weg der Verfassungsbeschwerde zu beschreiten“, erklärten am Donnerstag die Parteichefs Tino Chrupalla und Alice Weidel. Die AfD wolle „alle ihr in einem Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Mittel ausnutzen“.
Der Schritt folgt auf eine Serie von Rückschlägen vor den Verwaltungsgerichten. Bereits im Mai 2024 hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster geurteilt, dass die AfD als potenziell rechtsextrem eingestuft werden darf. Diese Entscheidung ermöglicht dem Verfassungsschutz die Nutzung nachrichtendienstlicher Mittel wie etwa die Anwerbung von V-Leuten zur Überwachung der Partei. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen, weshalb die AfD Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegte. Ende Juli wies das Leipziger Gericht diese Beschwerden jedoch zurück. Die AfD signalisierte damals bereits, eine Verfassungsbeschwerde in Betracht zu ziehen – ein Vorhaben, das nun umgesetzt wurde.
Der Konflikt hat sich in den vergangenen Monaten weiter zugespitzt. Genau ein Jahr nach dem Münsteraner Urteil, Anfang Mai dieses Jahres, verschärfte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Bewertung und stufte die AfD als gesichert rechtsextremistisch ein. Auch gegen diese Hochstufung geht die Partei gerichtlich vor: Sie hat Klage beim Verwaltungsgericht Köln erhoben. Bis zu einer Entscheidung dort bleibt die neue Einstufung vorerst ausgesetzt.
Die Auseinandersetzung wirft grundsätzliche Fragen zum Spannungsfeld zwischen Parteifreiheit und Verfassungsschutz auf. Die AfD argumentiert, die Maßnahmen seien unverhältnismäßig und verletzten demokratische Prinzipien. Kritiker sehen in der Partei hingegen eine Bedrohung für die freiheitliche Ordnung. Das Bundesverfassungsgericht muss nun klären, ob die Gerichte in Münster und Leipzig rechtmäßig gehandelt haben.
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