
Ist Angela Merkel Geschichte? Die Kanzlerin, die für ihre willkürliche Politik von 2005 bis 2021 am 17. April 2023 peinlicherweise von Merkels Ex-Vizekanzler, Bundespräsident Steinmeier für ihre „hervorragenden Verdienste um Deutschland“ den höchsten deutschen Orden (Großkreuz in besonderer Ausführung) umgehängt bekam – wie zuvor nur Konrad Adenauer und Helmut Kohl? Als Amtsträgerin ist sie Geschichte. Unter ihren eigenwilligen Entscheidungen in Sachen Euro, Atomausstieg, Verfall der Bundeswehr, willkürliche Entlassungen von Behördenchefs, Eingriffe in Landtagswahlen (Thüringen 2020), auch unter ihrer Herrschaft des Unrechts bei der Grenzöffnung 2015 stöhnt das Land heute noch. Merkel wurde damit die Urmutter der AfD, die 2013 wenige Monate nach ihrer Gründung ganz knapp am Einzug in den Bundestag scheiterte, Mitte 2015 – vor der Grenzöffnung – fast von der Bildfläche verschwunden war und seit Februar 2025 die zweitgrößte Fraktion im Bundestag stellt. Getragen von 10,32 Millionen Wählern. Alles Nazis?
Nun lebt Merkels entleerter, internationalistisch-sozialistischer Volksbegriff im „Gutachten“ des Verfassungsschutzes zu AfD fort. Einer AfD, die ohne Merkels entleertes Verständnis von „Volk“ nie geworden wäre, was sie heute ist. Im Spätsommer 2015 öffnete sie autoritär die Grenze. „Wir schaffen das“, sagte sie am 31. August 2015 über den Zustrom von bald einer Millionen Kulturfremder. Beim Evangelischen Kirchentag am 1. Mai 2025 wiederholte sie diesen Satz voller Besserwisserei. Und das nach Hunderten von Todesopfern „zugewanderter“ Gewalt.
Am 25. Februar 2017 ließ Merkel in Stralsund ihr Verständnis von Deutschland vom Stapel. Ja, es gebe „die Deutschen … diejenigen, die schon länger hier leben“. Und diejenigen, „die neu hinzugekommen sind.“ Das ist Merkels Deutschland. Dessen Schwarz-Rot-Goldene Fahne sie angewidert von der Bühne entsorgte, als ihr der damalige CDU-Generalsekretär Gröhe die Fahne zum Jubeln über den Wahlsieg vom 23. September 2013 hinreichen wollte.
Merkel hatte in ihrem Verständnis von Volk natürlich viele subalterne Mitläufer zur Seite: bei den Grünen, den Roten, in der Wirtschaft, bei den Kirchen, in den Alt-Medien. Im Kanzleramt hatte sie von 2013 bis 2018 im Rang einer „Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration“ die SPD-Frau Aydan Özoğuz, Muslimin, Tochter türkischer Gastarbeiter, sitzen. Im Mai 2017 hatte die in Hamburg geborene SPD-Politikerin im Tagesspiegel geschrieben: „Eine spezifisch deutsche Kultur ist, jenseits der Sprache, schlicht nicht zu identifizieren.“ Das »Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung« (DeZIM) darf da nicht fehlen. Von 2020 (also noch ab Merkels Zeiten) bis 2024 hat das DeZIM vom Bund 5,5 Millionen Euro erhalten. DeZIM-Direktorin Professorin Naika Foroutan tut denn in einem Gastbeitrag im FOCUS vom 4. September 2023 kund, was sie vom »demos«, vom Volk hält: »Dieses Land gehört an sich niemandem.« Also allen, der ganzen Welt?
Nun, die Öffentlichkeit bekommt das 1.100 Seiten umfassende „Gutachten“ nicht zu Gesicht. Nicht einmal die AfD als Objekt des „Gutachtens“ darf es einsehen. Wer dann? Interessierte Kreise der politmedialen Elite werden es schon durchgestochen bekommen. Der Herrschaft des Verdachts bleibt. Mit eilfertiger Unterstützung der ÖRR. Irgendwas wird schon hängenbleiben.
Was dürfte der deutsche Michel dennoch über das „Gutachten“ erfahren? Nicht viel. Aber immerhin bekam er umgehend die Behauptung eingetrichtert, dass die AfD einen angeblich verfassungswidrigen Volksbegriff verwende, weil sie darauf bestehe, dass es eine historisch-kulturell hergeleitete Identität der Deutschen gebe. Wer aber zwischen autochthonen Deutschen und Zuwanderern mit deutschem Pass einen Unterschied sehe, so der „Verfassungsschutz“, stehe außerhalb der Verfassung. Und zwar selbst dann, wenn eine Partei daraus gar keine politischen Forderungen ableitet, etwa eine rechtliche Schlechterstellung von Eingebürgerten. Eine entsprechende Passage findet sich im Programm der AfD jedenfalls nicht.
Wenn das alles ist, was der Verfassungsschutz in mehr als sieben Jahren zuwege brachte? Erbärmlich! Oder sollte es einfach ein billiges Abschiedsgeschenk an die bald in der Versenkung verschwindende Dienstherrin Nancy Faeser (SPD sein?
Übrigens hat sich die Kernaussage des BfV-„Gutachtens“ bereits im Oktober 2021 (also noch zu Merkels Zeiten) angebahnt. Das BfV setzte den Politikprofessor Martin Wagener vor die Tür der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung: Wagener hatte ein sehr lesenswertes Buch mit dem Titel »Kulturkampf um das Volk« geschrieben. Laut BfV kritisiere Wagener darin den »Ethnopluralismus«, das ergebe »Anhaltspunkte für extremistische Einstellungen«.
Es geht tatsächlich um etwas Grundsätzliches. Das Wort „Volk“ als Begriff und als Tatbestand soll sturmreif geschossen, enthomogenisiert werden und den Kriterien »Diversität/Vielfalt/Multikulti« weichen. Aber STOPP! Das ist gegen das Grundgesetz, meine lieben „Verfassungsschützer“, denn »Volk« kommt dort 12-mal und als Kompositum 32-mal vor. Das »deutsche Volk« 7-mal. Laut den Artikeln 56 bzw. 64 leisten Bundespräsident, Bundeskanzler und Bundesminister beim Amtsantritt den Eid: »Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. (So wahr mir Gott helfe.)« In Artikel 20 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes steht: »Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.« Nicht von den Parteien, nicht von einem Konglomerat namens »Bevölkerung«. Das Volk ist der Souverän, nicht eine »Zivilgesellschaft« als Konvolut aller möglichen NGOs, die vom Staat mäzenatenhaft ausgehalten werden.
Was Merkel indes diktierte, führte und führt von der freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung weg. Auch heute gibt es „die Deutschen“. Die ohnehin sprachlich nicht hyperbegabte Merkel will nicht verstehen und auch nicht wissen, dass die Begriffe „Bevölkerung“ und „Volk“ keine Synonyme sind, auch wenn ein Künstler im Innenhof des Reichstagsgebäudes suggerieren will. „Im Namen des Volkes“ wird jedes Urteil in der Bundesrepublik gesprochen. Nicht „Im Namen der Bevölkerung“.
Wird Nietzsche – ohne den bundesdeutschen Verfassungsschutz gekannt, aber vielleicht erahnt zu haben – Recht behalten? 1883 schrieb er in »Also sprach Zarathustra«, in Zarathustras Rede »Vom neuen Götzen«: »Staat heißt das kälteste aller kalten Ungeheuer. Kalt lügt es auch; und diese Lüge kriecht aus seinem Munde: ›Ich, der Staat, bin das Volk.‹« Oder wird Nietzsche Recht behalten, wenn er an anderer Stelle schreibt: »Gut deutsch sein heißt sich entdeutschen.« (Nietzsche in: Menschliches, Allzumenschliches II, Vermischte Meinungen und Sprüche, Nr. 323).
Merkel wird Nietzsche nicht gelesen haben. Ihre Einstellung zu Deutschland hat sie andernorts eingetrichtert bekommen. Vermutlich via Karl Marx‘ und Friedrich Engels‘ Vision von den Proletariern als revolutionärem Subjekt: »Proletarier aller Länder, vereinigt euch!« Die Arbeiter sollten sich in einer »Internationalen« organisieren, um die Nationalstaaten zu überwinden. Das ist in Anlehnung an Marx’ quasi die neue »Religion als Opium des Volkes«. Der französisch-russische Hegelianer Alexandre Kojève übrigens wünschte sich 1947 einen »homogenen sozialistischen Universalstaat«. „No Borders! No Nations!“ Das skandieren dümmliche Jung-Politiker und WEF-Davos-Young-Leaders-Schwätzer. Ein Land wie Deutschland soll qua „Great Reset“ zunächst in einer EU und dann in einem UNO-Weltstaat aufgehen.
Ohne kulturelle und nationale Identität? Dabei sollte Liebe zum eigenen Land, Vaterlandsliebe, ebenso normal sein wie die Liebe zu der Sprache, in der man aufwächst: der Muttersprache. Normal darf das in Deutschland aber offenbar nicht sein, selbst wenn die Liebe zum eigenen Volk und zur Heimat in den meisten deutschen Ländern Verfassungsrang hat, ja sogar Gebot ist: »Die Jugend ist … in der Liebe zu Volk und Heimat … zu erziehen« (Baden-Württemberg). »Die Schüler sind … in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk … zu erziehen« (Bayern). »Die Jugend soll erzogen werden … in Liebe zu Volk und Heimat …« (Nordrhein-Westfalen). »Die Schule hat … zur Liebe zu Volk und Heimat … zu erziehen« (Rheinland-Pfalz). »Die Jugend ist … in der Liebe zu Heimat, Volk und Vaterland … zu erziehen« (Verfassung Saarland).
Werden sich die übermotivierten „Verfassungsschützer“ also demnächst das Grundgesetz mit seinem Volksbegriff und die Verwendung des Wortes „Volk“ in den Landesverfassungen zur Brust nehmen? Dem Weg in eine amorphe „Bevölkerung“ sind dann im wahrsten Sinn des Wortes keine Grenzen mehr gesetzt.
Weiterführend siehe/höre das Interview mit dem Staats- und Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Dietrich Murswiek am Samstag, ca. 13 Uhr, auf TE: als Video und Podcast. Darin sagte Murswiek unter anderem: Dass das Gutachten des BfV nicht veröffentlicht wird, ist ein rechtsstaatlich fragwürdiges Verfahren. Der ethnisch-kulturelle Volksbegriff wird vom BfV zu Unrecht als zentraler Beleg für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD herangezogen. Es gibt aber keine Belege dafür, dass die AfD eingebürgerten Migranten Rechte absprechen wolle. Politische Einflussnahme auf das AfD-Gutachten sei zwar schwer nachweisbar, aber faktisch wahrscheinlich, da der Verfassungsschutz weisungsgebunden dem Innenministerium untersteht. Ein Verbotsverfahren könnte für die AfD sogar vorteilhaft sein, da es Transparenz erzwingt und im Erfolgsfall die Partei juristisch „reinwaschen“ könnte – dies sei aber auch nicht risikofrei.