Ausschluss aus dem Staatsdienst in Rheinland-Pfalz? Mögliche Berufsverbote für AfD-Mitglieder bleiben

vor 2 Monaten

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Bildquelle: NiUS

Gibt es in Rheinland-Pfalz ein Berufsverbot für alle AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst oder nicht? Ein pauschales Ausschließen aus dem Staatsdienst soll es nicht geben, wie das Innenministerium nun auf Anfrage von NIUS erklärt. Dennoch könnte für die AfD der Einzelfall zum Normalfall werden.

„Zweifel an der Verfassungstreue können von Bewerberinnen und Bewerbern im Einzelfall ausgeräumt werden“, teilt eine Sprecherin des Innenministeriums mit. „Wer diese Erklärung [über die Verfassungstreue] verweigert und Zweifel an der eigenen Verfassungstreue nicht ausräumen kann, wird nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt. Für bereits bestehende Mitarbeitende kann die Mitgliedschaft in einer solchen gelisteten Organisation ein disziplinarrechtlich relevantes Dienstvergehen darstellen. Entscheidend ist und bleibt der jeweilige Einzelfall.“

Am 10. Juli hatte das Innenministerium eine neue Verfügung veröffentlicht. Darin heißt es: „Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen erklären, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören oder in den letzten fünf Jahren angehört haben. Bestandteil hierfür wird eine vom Verfassungsschutz regelmäßig aktualisierte, nicht abschließende Liste extremistischer Gruppierungen und Organisationen, bei denen hinreichend tatsächlich Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. Auf dieser Liste wird daher auch die AfD geführt werden.“

Innenminister Michael Ebling preschte mit der Anti-AfD-Entscheidung vor.

Diese Verwaltungsvorschrift hat weiterhin Bestand und soll demnächst einführt werden, bestätigt das Innenministerium. „Die Veröffentlichung der novellierten Verwaltungsvorschrift erfolgt über das Ministerialblatt, diese erwarten wir in den kommenden Wochen. Mit Veröffentlichung erhält die Verwaltungsvorschrift ihre Gültigkeit.“ In der Praxis könnte es also trotzdem zu einer Verweigerung der Neueinstellung von AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst kommen – begründet mit einer Einzelfallentscheidung.

Die Kritik am Vorgehen des SPD-Innenministers Michael Ebling war groß, mehrere Verfassungsrichter äußerten ihre Bedenken. Auch der Bremer Innensenator und Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Ulrich Mäurer, konnte die Entscheidung seines Partei- und Amtskollegen Michael Ebling nicht nachvollziehen. „Wir haben auf der Innenministerkonferenz in Bremerhaven viele Stunden damit verbracht, eine gemeinsame Linie zwischen allen Ländern und dem Bund zu entwickeln“, sagte Mäurer der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Mäurer wollte eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einsetzen, die regeln sollte, wie künftig mit AfD-Mitgliedern im Staatsdienst umgegangen wird.

Der Vize-Chef der AfD in Rheinland-Pfalz, Sebastian Münzenmaier, kritisiert den Beschluss mit scharfen Worten: „Mit seinem unkoordinierten Vorpreschen, das offenbar ohne Rücksprache mit seinem Ministeriumsbeamten stattfand, hat Ebling gezeigt, dass er nicht in der Lage ist, zwischen seinem Amt als Verfassungsminister und seiner Rolle als SPD-Funktionär zu trennen. Dieses durchschaubare Manöver diente allein dem Zweck, sich parteipolitisch zu profilieren und AfD-Mitglieder einzuschüchtern“, meint der AfD-Politiker. „Mit diesem Alleingang hat Ebling dem Ansehen von Rheinland-Pfalz geschadet und sich zutiefst blamiert. Dass selbst die CDU in dieser Angelegenheit auf Abstand gegangen ist, zeigt, wie irrlichternd Ebling unterwegs war. Wir brauchen keine Radikalenerlasse 2.0 und politisch motivierte Berufsverbote. Ministerpräsident Schweizer sollte sich fragen, ob Ebling noch der richtige im Amt ist.“

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