Bayerisches Justizministerium rechtfertigt Vorgehen gegen „strafbaren Hass“: Das „dient dem Schutz der Meinungsfreiheit“

vor 17 Tagen

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Bildquelle: Apollo News

„Die konsequente Verfolgung von strafbarem Hass, insbesondere im Internet, dient gerade dem Schutz der Meinungsfreiheit“, so rechtfertigt das bayerische Justizministerium das harte Vorgehen gegen angebliche Hassnachrichten. „Strafbare Beleidigungen und Bedrohungen“ könnten dazu führen, dass „Andersdenkende eingeschüchtert werden“ und sich aus dem öffentlichen Meinungsaustausch zurückziehen, heißt es vom Ministerium auf Anfrage von Welt. Auf Nachfrage von Welt, ob nicht auch diejenigen eingeschüchtert werden könnten, die Politiker kritisieren, gibt es keine Antwort.

Bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften gibt es Sonderdezernate gegen Hate-Speech, wie es in der Antwort auf die Presseanfrage heißt. „Dadurch sind spezialisierte Staatsanwälte in ganz Bayern vor Ort“, so eine Pressesprecherin. Außerdem gebe es einen zentralen „Hatespeech-Beauftragten“ bei der Generalstaatsanwaltschaft München.

Das bayerische Justizministerium begründet das strikte Vorgehen gegen vermeintliche Hassnachrichten: „Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass sich strafbarer Hass und Hetze im Netz zu einer echten Gefahr für die Demokratie entwickeln und – gerade im Internet – ein erschreckendes Ausmaß angenommen haben“, so die Pressesprecherin. Doch lässt das Justizministerium die Frage unbeantwortet, welche konkreten Gefahren für die Demokratie gemeint seien.

Stefan Niehoff bekam beispielsweise wegen eines satirischen Bildes von Habeck mit der Überschrift „Schwachkopf Professional“, das er auf X teilte, eine Hausdurchsuchung. Der Chefredakteur des Deutschland-Kuriers wurde wegen einer satirischen Faeser-Bildmontage zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. In beiden Fällen haben Amtsgericht und Staatsanwaltschaft Bamberg gemeinsam gewirkt (Apollo News berichtete).

Gegenüber Welt teilt die Sprecherin des bayerischen Justizministeriums mit, dass es „teilweise Schwierigkeiten bei der Anwendung der Norm“ gebe, was den Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches betreffe. Der Paragraf wurde 2021 erweitert und sieht in der aktualisierten Fassung vor, dass es bei Beleidigung von Personen des öffentlichen Lebens eine Geldstrafe oder Haftstrafe geben kann.

Weiter heißt es: „Das bayerische Justizministerium beobachtet diese Entwicklungen in der Praxis intensiv, um auf dieser Basis rechtspolitischen Handlungsbedarf eng im Blick zu halten.“ Die Rechtsprechung werde sich „weiterentwickeln“. Vorhaben der geplanten schwarz-roten Bundesregierung könnten diese Entwicklung weiter vorantreiben.

So heißt es im Koalitionsvertrag, dass die „bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen“ nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei. Bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung soll das passive Wahlrecht entzogen werden können. Der Straftatbestand der Volksverhetzung soll verschärft werden (Apollo News berichtete).

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