Berufsverbot für AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst: Staatsrechtler halten das für verfassungswidrig!

vor etwa 9 Stunden

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Bildquelle: Deutschland Kurier

Darf der Staat AfD-Mitglieder aus dem öffentlichen Dienst ausschließen? Ein entsprechender Erlass des rheinland-pfälzischen SPD-Innenministers (der Deutschland-Kurier berichtete) sorgt bundesweit für Diskussionen. Namhafte Staatsrechtler sehen darin einen schweren Verstoß gegen das Grundgesetz!

AfD-Mitglieder sollen in Rheinland-Pfalz nicht mehr in den Staatsdienst dürfen. Auch in anderen Bundesländern gibt es Überlegungen in diese Richtung. Verfassungsrechtler sind aufs Höchste alarmiert!

▶ Professor Volker Boehme-Neßler (Uni Oldenburg) sagte der „Bild“-Zeitung: „Ein pauschaler Ausschluss wegen AfD-Mitgliedschaft ist verfassungswidrig! Es kommt auf das konkrete Verhalten im Einzelfall an.“ Aber auch dafür gelte: Drastische Regierungskritik sei „selbstverständlich erlaubt“. Entsprechend habe der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schon 1995 entschieden – damals ging es um eine Lehrerin in der kommunistischen DKP. Laut Gericht war das kein Ausschlussgrund.

Scharfe Kritik übt Boehme-Neßler am rheinland-pfälzischen Innenminister Michael Ebling, dem zufolge AfD-Mitglieder Zweifel an ihrer Treue „ausräumen“ müssten: „Rechtsstaatswidrig! Das wäre eine Beweislastumkehr.“

▶ Professor Josef Franz Lindner (Uni Augsburg) sieht es ähnlich: „Nicht das Parteibuch zählt, sondern das Verhalten!“ Nur wer etwa aktiv zur Abschaffung der Demokratie aufruft, dürfe entlassen werden. Auch ein „gesichert rechtsextremistischer“ Status vom Verfassungsschutz ändere daran nichts.

▶ Kritik kommt auch aus der FDP. Partei-Vize Wolfgang Kubicki: „Es muss zwischen privatem und dienstlichem Verhalten differenziert werden.“

Unterdessen hat der AfD-Bundesvorstand ein Schreiben an Mitglieder im Staatsdienst mit Handlungsempfehlungen versendet. „Allein ein AfD-Parteibuch reicht nicht für eine Entlassung“, heißt es darin. Das Wort „nicht“ ist fett unterstrichen. Die Parteispitze mahnt aber auch zur Vorsicht: „Differenzieren Sie Ihre Wortwahl und bleiben Sie verfassungskonform.“

Hintergrund ist: Die AfD wird auch in Rheinland-Pfalz vom Verfassungsschutz beobachtet. Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) verlangt deshalb: Bewerber für den Staatsdienst sollen künftig bereits im Einstellungsverfahren „nachweislich“ erklären müssen, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören bzw. in den vergangenen fünf Jahren angehört haben. Im Klartext: Die Beweislast liegt nicht mehr beim Staat!

Doch was ist überhaupt der Maßstab, ob jemand „verfassungstreu“ ist? Grundlage ist eine Liste des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes. Sie führt Organisationen auf, bei denen „hinreichend tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen“ vorliegen. Auch die AfD wird auf dieser Liste stehen, wie Ebling ausdrücklich betonte.

AfD kündigt juristische Schritte an

Der AfD-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende AfD-Landesvorsitzende Sebastian Münzenmaier wirft dem Mainzer Innenminister antidemokratische Amtsführung vor. Münzenmaier erklärte: „Weil er und die SPD wissen, dass es keinerlei Grundlage für ein AfD-Verbotsverfahren gibt, greift Ebling zu antidemokratischen Mitteln und bedroht AfD-Mitglieder mit Berufsverboten.“ Jedes AfD-Mitglied werde „unter Generalverdacht gestellt“.

AfD-Landes- und Fraktionschef Jan Bollinger sagte im Südwestrundfunk (SWR), die AfD-Opposition werde „systematisch schikaniert“. Bollinger kündigte an, dass seine Fraktion „politisch und juristisch Widerstand leisten und die freiheitlich-demokratische Grundordnung gegen ihre Feinde verteidigen wird“.

Laut „Spiegel“  planen immer mehr Bundesländer, AfD-Mitglieder aus dem Staatsdienst fernzuhalten und dafür neue Gesetze auf den Weg bringen. Demnach sind in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Hessen und Hamburg ähnliche Regelungen wie in Rheinland-Pfalz geplant.

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