
Als Schwarz-Rot seine Pläne bekannt gab, das Sondervermögen durch den abgewählten Bundestag zu bringen, klagten AfD und Linkspartei vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe. Doch die Klage scheiterte am vergangenen Freitag im Eilverfahren. Das Gericht sah den abgewählten Bundestag als verfassungsmäßig befugt an, zusammenzutreten und Grundgesetzänderungen zu beschließen.
Doch der juristische Kampf um das Sondervermögen ist noch nicht vorbei. Wie bereits der ehemalige FDP-Politiker Marcel Luthe auf X (ehemals Twitter) bestätigte, haben nun die Freien Demokraten ein Organstreitverfahren in Karlsruhe beantragt. Dafür haben sich die FDP-Abgeordneten Florian Toncar, Otto Fricke und Thorsten Lieb (Lieb und Fricke sind zusätzlich Mitglieder des Haushaltsausschusses) zusammengetan. Ihr Prozessbevollmächtigter ist der Würzburger Rechtsprofessor Kyrill-Alexander Schwarz.
Die genaue Form der FDP-Klage ist bislang nicht bekannt. Laut Luthe will man sich vor allem gegen die schnelle Abhandlung des Gesetzes wenden. Bereits am Sonntag ist es im Haushaltsausschuss des Bundestags zu intensiven Debatten gekommen.
So forderten Abgeordnete der FDP, unterstützt von der AfD und dem BSW, eine weitere Anhörung von Sachverständigen, insbesondere aufgrund des erst am Samstag eingebrachten Änderungsentwurfs infolge der Einigung zwischen Schwarz-Rot und den Grünen. Doch der Ausschussvorsitzende und ehemalige Kanzleramtsminister von Angela Merkel, Helge Braun, lehnte eine weitere Anhörung ab, da es keine veränderte Situation für eine erneute Sitzung gegeben hätte.
Die FDP hatte bislang trotz Klagen durch die Linke, die AfD und fraktionslose Abgeordnete von einem juristischen Vorgehen gegen das Sondervermögen abgesehen. Wie Table.Media berichtet, hätte man erst nach der Einigung zwischen Schwarz-Rot und den Grünen „die rechtliche und politisch-kommunikative Ebene diskutiert“. Das Verfahren wird im Eilverfahren stattfinden. Bis Dienstag hat das Gericht effektiv Zeit für eine Entscheidung, dann ist die Bundestagsabstimmung über Merz’ Schuldenplan.
Der CDU-Chef versucht mithilfe des abgewählten Bundestags, das Gesetz, das im neuen Bundestag nicht die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit besitzt, durchzubringen. Die Grundgesetzänderung beinhaltet unter anderem 500 Milliarden Euro neue Schulden, 100 Milliarden Euro davon für den Klimaschutz (Apollo News berichtete). Zudem soll die Klimaneutralität bis 2045 im Grundgesetz verankert werden (Apollo News berichtete).