
Aus den Reihen der Grünen kam infolge der Verurteilung Le Pens scharfe Kritik und Häme gegenüber der französischen Oppositionsführerin. „Marine Le Pen – Korrupt“ schrieb etwa der Bundestagsabgeordnete und ehemalige Wahlkampfchef Habecks, Andreas Audretsch auf X. Sie und andere würden „nicht nur die Demokratie [verachten]“, sondern auch „den Staat als Beute“ nehmen.
– Marine Le Pen – Korrupt– Viktor Orban – Korrupt– Donald Trump – Korrupt– Wladimir Putin- Korrupt
Diese Leute verachten nicht nur die Demokratie. Sie nehmen den Staat als Beute.
Zum Schaden der Menschen, zum eigenen Vorteil.
— Andreas Audretsch (@AnAudretsch) March 31, 2025
Co-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann hatte für das Urteil des Pariser Gerichts, das der französischen Oppositionspolitikerin für fünf Jahre das passive Wahlrecht entzieht, nur lobende Worte übrig. „Sich nicht an Regeln halten, Gesetze missachten und dafür zur Verantwortung gezogen werden, so ist es im Rechtsstaat“, schrieb die Grünen-Politikerin auf X als Reaktion auf das Gerichtsurteil.
Sich nicht an Regeln halten, Gesetze missachten und dafür zur Verantwortung gezogen werden, so ist es im Rechtsstaat #LePen https://t.co/Wo9iscyMuM
— Britta Haßelmann (@BriHasselmann) March 31, 2025
Auch der grüne Europaabgeordnete Michael Bloss lobte die Entscheidung gegen Le Pen auf X: „Was wir von Frankreich lernen können: Rechtsextremen mit dem Rechtsstaat entgegentreten.“ In diesem Zuge forderte er dann gleich ein AfD-Verbot.
Der grüne Innenpolitiker Konstantin von Notz äußerte sich ebenfalls zu dem Urteil gegen Le Pen – Kritik kann er nicht nachvollziehen: „Menschen, die in Rechtsstaaten Gesetze brechen und von unabhängigen Gerichten verurteilt werden, sind kriminell. Ausnahme scheint es allerdings zu geben, wenn diese Menschen rechtsextrem sind – dann werden Debatten darüber geführt, ob solche Urteile ‚schlau‘ sind“.
Was wir von Frankreich lernen können: Rechtsextremen mit dem Rechtsstaat entgegentreten.
Deshalb: #AfDVerbot jetzt! #LePen
— Michael Bloss (@micha_bloss) March 31, 2025
Die Vertreter der Grünen vergessen hierbei offenbar, welches Verbrechen Le Pen vorgeworfen wird. Sie soll, ebenso wie andere Politiker ihrer Partei, während ihrer Zeit als Europaabgeordnete Mitarbeiter auf Kosten der EU für Parteiarbeit eingesetzt haben. Das ist offiziell zwar verboten, auch in der deutschen Politik jedoch eher der Regelfall als die Ausnahme. Auch die Parteichefin der Grünen, Franziska Brantner, soll sich dieser Methode bedient haben.
Brantner war ab 2009 für vier Jahre Mitglied des Europäischen Parlaments. Während dieser Zeit sollen sie und drei Bundestagsabgeordnete der Grünen aus Rheinland-Pfalz ihre durch die Parlamente bezahlten Mitarbeiter für den Landtagswahlkampf 2011 in dem Bundesland abgestellt haben. Diese Vorwürfe erhebt Mario Thurnes, damals selbst einer der abgestellten Mitarbeiter eines Grünen-Abgeordneten bei Tichys Einblick.
Diese von öffentlichen Geldern bezahlten Mitarbeiter sollen dann, als „ehrenamtlich Engagierte“, Wahlkampf für die Partei gemacht haben. Die Koordination des Wahlkampfs, so berichtet Thurnes, soll teilweise sogar offiziell während der Arbeitszeit der Mitarbeiter stattgefunden haben. Anders als bei Le Pen hatte dieser eigentlich verbotene Einsatz von Parlamentsmitarbeitern für Parteiarbeit keine strafrechtlichen Folgen.
Die Kritik der Grünen ist deshalb bestenfalls scheinheilig – wobei besonders Audretsch heraussticht. Denn während er sich über unlautere Methoden beschwert, ist er selbst in einen handfesten Skandal verwickelt. Konkret in die Gelbhaar-Affäre, bei der es um erfundene Belästigungsvorwürfe geht (mehr dazu hier).