Impfpflicht, Grundgesetz gendern, AfD verbieten – dafür steht die Kandidatin für das Verfassungsgericht

vor 8 Tagen

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Bildquelle: Apollo News

Union und SPD haben sich auf eine Reihe neuer Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht geeinigt. Wie die FAZ berichtet, planen beide Parteien, eine beziehungsweise zwei Kandidaten über den Bundestag zu nominieren. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause Mitte Juli sollen die Wahlen über die Bühne gebracht werden, heißt es laut dem Bericht.

Die Union schickt den bisherigen Bundesarbeitsrichter Günter Spinner ins Rennen – die SPD nominiert die Juristinnen Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold, beide Strafrechtlerinnen. Kaufhold ist Professorin an der Ludwig-Maximilians-Universität München, während Brosius-Gersdorf an der Universität Potsdam lehrt.

Dort machte letztere vor allem mit kreativen Verfassungsinterpretationen von sich reden. So leitete Brosius-Gersdorf unter anderem eine Impfpflicht aus dem Grundgesetz ab. 2021 erklärte sie in einem entsprechenden Gutachten: „Man kann sogar darüber nachdenken, ob mittlerweile eine verfassungsrechtliche Pflicht zur Einführung einer Impfpflicht besteht.“ Immerhin müsse man „die große Mehrheit der Bevölkerung, die freiwillig geimpft ist“, wirksam davor schützen, „dass ihre Gesundheit, ihre persönliche Freiheit sowie ihre berufliche und wirtschaftliche Existenz weiterhin von Ungeimpften bedroht wird.“

Der Staat müsse die Impfpflicht quasi verhängen, weil sonst „voraussichtlich weitere Corona-Winter folgen würden“, argumentierte Brosius-Gersdorf dort. So kam es nicht – die von ihr aus dem Grundgesetz abgeleitete Impfpflicht wäre in Wahrheit der schwerste und ungerechtfertigste Grundrechtseingriff in der bundesrepublikanischen Geschichte gewesen.

Die SPD-Kandidatin für Karlsruhe hatte in der Vergangenheit auch gefordert, das Grundgesetz sprachlich „gendergerecht“ zu gestalten. Das generische Maskulinum als standardsprachliche Ansprache aller Geschlechter würde laut Studien zu „einer gedanklichen Unterrepräsentation von Frauen“ führen, erklärte Brosius-Gersdorf im Universitätsmagazin Portal der Universität Potsdam.

Nicht nur im Grundgesetz, sondern in allen Gesetzestexten sei es „problematisch“, dass „Gesetze zu geschlechtergerechter Sprache oft noch einem binären Geschlechterschema verhaftet sind.“ Der Staat sei verpflichtet, „eine Ausdrucksweise zu wählen, die den Grundrechten der Frauen und diversgeschlechtlichen Personen und der Verfassung im Übrigen gerecht wird“, sagte sie weiter.

Aufsehen erregte Brosius-Gersdorf auch mit einem Auftritt bei Markus Lanz (Apollo News berichtete): anlässlich des 75. Geburtstags des Grundgesetzes war die Professorin dort zu Gast und beklagte, dass mit einem Verbot der AfD nicht ihre Wähler- und Anhängerschaft „beseitigt“ sei. Diese Wortwahl stieß dem Talkshow-Host sauer auf, der um Klarstellung bat: Brosius-Gersdorf bestätigte, dass sie natürlich keine Menschen „eliminieren“ wolle. Sie sprach auch davon, dass man Individuen demokratische Grundrechte entziehen könnte.

Brosius-Gersdorf arbeitete auch in einer Kommission mit, die für die ehemalige Bundesregierung die rechtlichen Möglichkeiten zu einer Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ausgelotet hatte. Sie erachtet es für möglich, den Abtreibungsparagrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Dies widerspricht der bisherigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichts. Dieses hatte zuletzt 1993 festgehalten, dass das Grundgesetz den Staat zum Schutz menschlichen Lebens verpflichte – dazu zähle auch das Leben des Ungeborenen.

Mit ihrer Berufung an das Verfassungsgericht könnte diese lange bestehende Rechtsprechung geändert werden. Auch mit Blick auf ein mögliches AfD-Verbot könnte die Ernennung von Brosius-Gersdorf die Rechtsprechung in Karlsruhe beeinflussen – in der Vergangenheit hatte sie sich öffentlich sehr positiv über ein solches Vorhaben geäußert. Die Professorin, die als Ersatz für die scheidende BVerfG-Vizepräsidentin Doris König gehandelt wird, könnte auch innerhalb kürzester Zeit zur Präsidentin des Gerichts aufsteigen.

Die Wahl der Richter, bisher eher eine Formsache, könnte zum Politikum werden: Erstmals verfügen die sogenannten Parteien der Mitte im Bundestag nicht über eine Zwei-Drittel-Mehrheit, die für die Richterwahl notwendig ist. Union und SPD sind also nicht nur auf die Grünen, sondern auf die AfD oder die Linke angewiesen – mit letzterer wird man wohl zusammenarbeiten.

Die sozialistische Partei tritt in der Frage daher mit entsprechendem Selbstbewusstsein auf. „Ohne die Linke geht es diesmal nicht“, triumphierte die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger, gegenüber der FAZ. Ihre Zustimmung will die Linke sich etwas kosten lassen: „Wir fordern perspektivisch ein eigenes Vorschlagsrecht für die Linke zur Verfassungsrichterwahl“, so Bünger. Auch Parteichef Jan van Aken hatte bereits am vergangenen Wochenende gefordert, der Linken müsse „eine Nominierung“ zustehen.

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