Klatsche für die Staatsanwaltschaft: Befangenheitsantrag gegen Richter in Ballweg-Verfahren abgelehnt

vor etwa 1 Monat

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Bildquelle: Apollo News

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft versucht im Prozess gegen den Gründer von Querdenken, Michael Ballweg, alles, um einen drohenden Freispruch zu verhindern. Das Landgericht Stuttgart hat nun einen vom Staatsanwalt eingereichten Befangenheitsantrag gegen die drei Berufsrichter der Strafkammer abgelehnt.

Das verkündete Ballweg öffentlich auf X (ehemals Twitter). Eine Sprecherin des Gerichts bestätigte später die Entscheidung, die Befangenheitsanträge abzuweisen. Wie die dpa berichtet, soll das Gericht die Abweisung des Befangenheitsantrags öffentlich verkünden.

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen die Richter im Prozess einen Befangenheitsantrag gestellt, nachdem die Strafkammer den beiden Seiten vor rund zwei Wochen angeboten hatte, den Prozess zu großen Teilen einzustellen (Apollo News berichtete). Die Staatsanwaltschaft lehnte das Angebot der Richter ab und stellte dann noch den Antrag.

Wäre der Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft angenommen worden, hätte der Prozess durch Ersatzrichter fortgeführt werden müssen. Ein solches Vorgehen, insbesondere gegen alle drei Berufsrichter einer Kammer, ist dabei höchst unüblich. Es ist nicht das erste Mal, dass Staatsanwaltschaft und Gericht während der Ermittlungen gegen Ballweg in Konflikt geraten: Das Gericht hatte die Anklage gegen Ballweg zuvor mehrmals wegen mangelnden Tatverdachts abgelehnt, erst eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht führte zur erfolgreichen Anklageerhebung.

Gegen Ballweg wird bereits seit mehreren Jahren wegen Steuerhinterziehung und des versuchten Betrugs in 9.450 Fällen ermittelt. Seit Juni 2022 saß Ballweg für neun Monate in Untersuchungshaft. Doch die Richter sahen in dem seit Oktober laufenden Prozess wenig Erfolgsaussichten auf eine Verurteilung, zumindest im Betrugsfall. Lediglich der Vorwurf der Steuerhinterziehung konnte aus Sicht der Richter weiter verfolgt werden.

Die Behörde wirft Ballweg vor, zwischen 2020 und 2022 über eine Million Euro an Spenden und Zuwendungen für die „Querdenken“-Bewegung gesammelt zu haben. Ihm wird vorgeworfen, dass ein erheblicher Teil dieser Gelder für private Zwecke verwendet worden sei, anstatt ausschließlich für die Bewegung eingesetzt zu werden (Apollo News berichtete).

Auch das Verfahren wegen Steuerhinterziehung wirft Fragen auf. Aufgrund des Steuergeheimnisses ist nicht viel zu den inhaltlichen Vorwürfen bekannt, die Verteidigung von Michael Ballweg erklärte jedoch, dass es um die nicht fristgerecht eingereichten Steuererklärungen für das Jahr 2020 seines Privatvermögens und Unternehmens geht, die im August 2022 fällig waren. Ballweg und sein Verteidigungsteam bestreiten die Vorwürfe vehement.

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