
Der Bundeswehroffizier Marc „Anastasia“ Biefang hat vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Rechtsstreit um sein privates Tinder-Profil verloren. Das Gericht nahm seine Verfassungsbeschwerde nicht an, wie der Spiegel berichtet. Der Offizier Biefang, der angibt, sich als Frau zu identifizieren, wollte einen disziplinarischen Verweis anfechten, der ihm wegen des Inhalts seines Datingprofils erteilt wurde.
Biefang, der 2019 Kommandeur des Informationstechnikbataillons 381 in Storkow war, hatte in seinem Tinder-Profil geschrieben: „Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung und auf der Suche nach Sex. All genders welcome.“ Dies wurde von der Bundeswehr, also seinem Arbeitgeber, als unangemessen angesehen, weshalb ihm sein Disziplinarvorgesetzter einen Verweis aussprach.
Der Offizier wehrte sich gerichtlich, scheiterte jedoch zunächst vor den Fachgerichten. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte im Mai 2022 den Verweis mit der Begründung, Biefang habe seine Pflicht verletzt, sein persönliches Ansehen als Soldat zu wahren, auch wenn das Ansehen der gesamten Bundeswehr nicht direkt geschädigt wurde.
Biefang definiert sich selbst als „pansexuelle trans Frau“.
Mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und des Vereins „QueerBw“ legte Biefang Verfassungsbeschwerde ein. Er argumentierte, das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung schließe ein, sexuelle Kontakte offen und ehrlich nach eigenen Vorstellungen zu suchen. Die Disziplinarmaßnahme greife unverhältnismäßig in dieses Recht ein, besonders für sie als „pansexuelle trans Frau“. Ziel war ein Grundsatzurteil zur Stärkung der sexuellen Selbstbestimmung.
Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde jedoch als unzulässig zurück. Der Verweis war gemäß Wehrdisziplinarordnung nach drei Jahren bereits getilgt, weshalb kein Rechtsschutzbedürfnis mehr bestehe. Biefang habe nicht ausreichend begründet, warum er dennoch ein berechtigtes Interesse an einer Entscheidung habe.
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