
Weil er einen Richter in einer E-Mail als „offenbar geistig gestört“ bezeichnet hatte, sollte Paul S. (Name geändert) 5000 Euro Strafe zahlen. Grund für seine wütende Nachricht: Der Richter hatte einem Syrer, der eine 15-Jährige vergewaltigt hatte, nur eine Bewährungsstrafe auferlegt. Unglaublich: Der Vergewaltiger selbst musste lediglich 3000 Euro Schmerzensgeld an sein Opfer zahlen.
Auch, wenn der Strafverteidiger von Paul S. Einspruch gegen die 5000 Euro-Strafe wegen Beleidigung einlegte und er am Ende nur ein Drittel der angesetzten Strafe zahlen musste: Diesen Strafbefehl dürften die meisten Bürger als hochgradig absurd empfinden.
In dem Dokument aus dem Jahr 2023, das NIUS vorliegt, führt das Amtsgericht Wiesbaden aus, dass dem Antrag der Staatsanwaltschaft deshalb stattgegeben werde, weil die an den Richter adressierte E-Mail diesen in „ehrverletzender Weise“ als „offenbar geistig gestört“ bezeichnet hatte.
50 Tagessätze zu 100 Euro sollte S. zahlen – bis sein Verteidiger Einspruch einlegte und die Strafe auf ein Drittel reduzieren konnte.
Das Verbrechen, auf das S. sich bezog, fand bereits im Jahr 2022 in Osnabrück statt: Ein betrunkener 30-jähriger Syrer hatte damals eine 15-Jährige auf dem Heimweg vergewaltigt. Der Richter hatte ihn zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Die Begründung für die milde Strafe: Die positive Entwicklung des Mannes. Wörtlich sagte der Richter: „Sie sind ja auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden“. Außerdem bekäme das Mädchen auf diese Weise wenigstens Schmerzensgeld. Zudem sei die Intensität der Vergewaltigung „am unteren Rand“ gewesen.
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