
Die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens überlegt, wie mit der AfD nach der Hochstufung durch den Verfassungsschutz am Freitag umgegangen werden soll. Denn Niedersachsen will noch dieses Jahr sein Disziplinarrecht verschärfen, um radikale Beamte leichter aus dem Staatsdienst entlassen zu können. Das berichtete die Hannoversche Allgemeine im Januar.
Behrens sagte, dass sie das neue Gutachten des Verfassungsschutzes nicht im Detail kenne, es aber „sehr bemerkenswert“ finde. Wie die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet, erhofft sie sich, dass der neue Bundesinnenminister Alexander Dobrindt im Juni auf der Innenministerkonferenz das Gutachten vorstellen und offene Fragen beantworten werde.
Es soll, laut Behrens, geklärt werden, ob Beamte, die Mitglied der AfD sind, einem „besonderen Verfahren unterziehen“ könne. Die niedersächsische Innenministerin führte jedoch auch aus, dass es ihr „ein gewisses Unbehagen“ bereite, sollte sie Beamte nur aufgrund ihrer Parteimitgliedschaft überprüfen lassen.
Ihrem Empfinden nach sei es „nicht rechtsstaatlich“. Der neue Gesetzesentwurf, den sie im Januar einbrachte, sieht vor, dass die Rechte von Betroffenen eingeschränkt werden sollen. Die Möglichkeiten, bei Verdacht Beamte zu überwachen, sollen ausgeweitet werden. „Wir senden die klare Botschaft: Gegner unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung haben im Staatsdienst nichts verloren“, sagte sie.
Wenn Disziplinarmaßnahmen gegen Beamte erlassen werden, sollen die Betroffenen laut Gesetzesentwurf gegen die Entscheidung klagen müssen. Die Maßnahmen sollen nicht mehr vom Verwaltungsgericht, sondern von der zuständigen Dienststelle erlassen werden. Seit 2022 gilt die AfD Niedersachsen als „Verdachtsfall“. Bis Mai 2026 muss laut NOZ entschieden werden, ob die Partei zum Beobachtungsfall hochgestuft wird oder die Beobachtung eingestellt wird.