
Wegen angeblich rechtsextremer Beiträge auf TikTok wurde die 16-jährige Schülerin Loretta B. während des Unterrichts von der Polizei abgeholt. Dieser Vorfall sorgte Anfang 2024 deutschlandweit für Aufsehen. Die Familie des Mädchens war der Ansicht, das Vorgehen der Behörden sei unrechtmäßig gewesen, und reichte Klage ein. Nun wurde das Urteil verkündet. Das Verwaltungsgericht Greifswald entschied, dass der Polizeieinsatz gegen die Schülerin Loretta B. rechtswidrig war. Die Familie hatte zuvor eine Feststellungsklage gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern und das dortige Innenministerium angestrengt.
In seiner Begründung erklärte das Gericht, dass das Vorgehen der Polizei nicht angemessen war. Die Richter betonten, dass ein Gespräch mit Loretta ebenso gut bei ihr zu Hause oder auf der Polizeiwache hätte geführt werden können. Es sei nicht erforderlich gewesen, sie während des Unterrichts vor allen Mitschülern herauszuholen und sie dadurch zu stigmatisieren.
Konkret hieß es in der Urteilsbegründung: „Die Art und Weise der Durchführung der Maßnahme ist nicht verhältnismäßig gewesen. Das Gespräch der Polizisten mit Loretta hätte auch zu Hause oder auf der Polizeiwache stattfinden können. Es ist nicht notwendig gewesen, sie vor aller Augen aus dem Unterricht zu holen und damit eine Stigmatisierungswirkung hervorzurufen.“
Gegenüber der Jungen Freiheit erklärte die Mutter von Loretta im Vorfeld: „Meine Tochter soll rehabilitiert werden. Es ist wichtig, dass meiner Tochter hier Gerechtigkeit widerfährt, denn sie hat nichts Strafbares getan, und sowohl das Innen- als auch das Bildungsministerium haben das Verhalten der Polizei und des Schulleiters immer verteidigt.“ Der Anwalt der Familie, Ralf Stark, kritisierte das Vorgehen der Polizei als „eindeutig unverhältnismäßig“. Der Vertreter des Landes Mecklenburg-Vorpommern hingegen verzichtete auf eine Stellungnahme.