
Die Staatsanwaltschaft Bamberg geht erneut gegen den 64-jährigen Rentner Stefan Niehoff vor – nicht wegen des satirischen „Schwachkopf“-Memes über Noch-Wirtschaftsminister Robert Habeck, sondern wegen des Verdachts auf Volksverhetzung und der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen. Das geht aus einer aktuellen Pressemitteilung hervor.
Niehoff war im November 2024 durch eine Hausdurchsuchung bundesweit in den Fokus gerückt. NIUS hatte als Erstes über den Fall berichtet. Auslöser war Niehoffs Post auf der Plattform X, in dem er ein verfremdetes Bild Habecks mit dem Logo „Schwachkopf Professional“ – angelehnt an die Marke Schwarzkopf – verbreitet hatte. Nachdem Habeck durch Ermittlungsbehörden auf den Beitrag aufmerksam gemacht worden war, stellte er höchstpersönlich Anzeige. Kurz darauf wurde ein Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Bamberg vollstreckt. Der damalige Vorwurf: Politikerbeleidigung.
Stefan Niehoff mit Tochter Alexandra
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In einem nun beantragten Strafbefehl (liegt NIUS vor) vom 30. Januar 2025 spielt dieser Punkt keine Rolle mehr. Stattdessen konzentriert sich die Staatsanwaltschaft auf fünf Fälle, in denen Niehoff angeblich NS-Symbole geteilt oder retweetet habe, was in Deutschland strafbar ist. Zudem soll er eine NS-Tat so dargestellt haben, dass sie den öffentlichen Frieden störe. Gemeint ist offenbar ein Bild eines SA-Mannes mit dem Plakat „Deutsche kauft nicht bei Juden“, das Niehoff mit dem Zusatz „Wahre Demokraten! Hatten wir alles schon mal!“ kommentierte. Er wollte damit einen Boykottaufruf gegen AfD-nahe Unternehmen kritisieren.
Mit diesem Meme fing alles an.
Niehoffs Anwalt kritisierte jetzt das Vorgehen und die neuen Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Bamberg auf X: „Die Staatsanwaltschaft geht in Sachen ‚Schwachkopf‘ nun weiter vor. Gegenstand ist nicht mehr das Schwachkopf-Meme, sondern sechs (!) andere Fälle, die man im Nachgang an die Hausdurchsuchung durch akribische Nachsuche auf dem Account meines Mandanten gefunden haben möchte. (...) Gleichwohl erging gestern ein Strafbefehl über insgesamt 1.350,- Euro gegen den ich vorgehen werde. Wirklich spannende Fälle, die man sich da ausgesucht hat.“
Weitere Ermittlungen wegen Politikerbeleidigung sowie sechs weitere angebliche Fälle von Volksverhetzung wurden laut Staatsanwaltschaft vorläufig eingestellt, da eine zusätzliche Strafe im Verhältnis zu den Hauptvorwürfen „nicht beträchtlich ins Gewicht fallen“ würde.
Sollte das Amtsgericht Haßfurt dem Strafbefehl zustimmen, droht Niehoff eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen und damit eine Vorstrafe. Er kann Rechtsmittel einlegen, was zu einer öffentlichen Hauptverhandlung führen würde.