
Rheinland-Pfalz will künftig keine AfD-Mitglieder mehr im öffentlichen Dienst einstellen. Grundlage ist ein Erlass von SPD-Innenminister Michael Ebling – ein gern gesehener Teilnehmer bei Demos „gegen rechts“. Künftig sollen Bewerber in dem Bundesland ausdrücklich erklären müssen, keiner „extremistischen Organisation“ anzugehören oder in den vergangenen fünf Jahren angehört zu haben.
„Bestandteil hierfür wird eine vom Verfassungsschutz regelmäßig aktualisierte, nicht abschließende Liste extremistischer Gruppierungen und Organisationen, bei denen hinreichend tatsächlich Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen“, teilte das Innenministerium in Mainz mit. „Auf dieser Liste wird daher auch die AfD geführt werden.“
Wer die Erklärung verweigert oder Zweifel an seiner Verfassungstreue nicht ausräumen kann, wird nicht eingestellt. „Die Verfassungstreue ist kein Wunsch, keine Empfehlung, kein Lippenbekenntnis, sie ist die unverrückbare Pflicht jedes Beamten in unserem Land. Wer sich in den Dienst dieses Staates stellt, muss jederzeit loyal zur Verfassung stehen, ohne Wenn und Aber“, erklärte der rheinland-pfälzische Innenminister Ebling. Bereits die Mitgliedschaft in einer vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuften Partei könne künftig ein disziplinarrechtlich relevantes Dienstvergehen darstellen.
Die Regelung richtet sich dabei nicht nur an neue Bewerber, sondern betrifft auch bereits Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Bei nachgewiesener Unterstützung extremistischer Bestrebungen droht ihnen die Entfernung aus dem Dienst.
„Hat im Dienst des Landes nichts zu suchen“
Für die Polizei gelten laut Innenministerium besonders strenge Maßstäbe. Polizeikräfte müssen nicht nur verfassungstreu sein, sondern auch das Ansehen der Polizei wahren und sich aktiv für die öffentliche Sicherheit einsetzen. Vor ihrer Einstellung erfolgt eine erweiterte Zuverlässigkeitsprüfung. Darüber hinaus soll das Landesdisziplinargesetz angepasst werden. Künftig gelten längere Fristen bei Verstößen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Bei besonders schweren Verfehlungen sind vorläufige Suspendierungen verpflichtend. Gleichzeitig wird die Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz intensiviert – Erkenntnisse zu verfassungsfeindlichen Aktivitäten sollen direkt in Verfahren einfließen können.
„Der öffentliche Dienst ist das Rückgrat unseres demokratischen Staates. Gerade deshalb dürfen dort keine Zweifel bestehen, dass alle, die für diesen Staat arbeiten, mit Überzeugung für unsere Verfassung einstehen. Wer das nicht kann oder will, hat im Dienst des Landes nichts zu suchen“, so Ebling.
Sebastian Münzenmaier (AfD): „Antidemokratische Berufsverbote!“
Der AfD-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende AfD-Landesvorsitzende Sebastian Münzenmaier warf Innenminister Ebling „verfassungswidrige Methoden“ vor. „Weil er und die SPD wissen, dass es keinerlei Grundlage für ein AfD-Verbotsverfahren gibt, greift Ebling zu antidemokratischen Mitteln und bedroht AfD-Mitglieder mit Berufsverboten. Statt konkreter Vorwürfe wird ab sofort jedes AfD-Mitglied unter Generalverdacht gestellt. Ebling fordert damit eine Beweislastumkehr für alle künftigen Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst. Das ist eine politische Bankrotterklärung und ein Angriff auf die freiheitlich demokratische Grundordnung.“