Streit mit der SPD: AfD klagt vor Verfassungsgericht wegen deutlich kleinerem Fraktionssaal

vor etwa 17 Stunden

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Die AfD-Fraktion hat beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen den Bundestag und den Ältestenrat eingereicht. Das berichtet die Junge Freiheit. Der Grund: Obwohl die AfD mit 151 Abgeordneten die zweitgrößte Fraktion stellt, wurde ihr nur der drittgrößte Saal zugewiesen. Die SPD, die mit 120 Abgeordneten kleiner ist, darf weiterhin den größeren „Otto-Wels-Saal“ mit 462 Quadratmetern nutzen. Der AfD wurde dagegen der ehemalige FDP-Saal mit 251 Quadratmetern zugeteilt, der zuvor von 92 Abgeordneten genutzt wurde.

Die AfD sieht dadurch ihr Recht auf Gleichbehandlung verletzt. Deshalb wurde nun im Eilverfahren beantragt, dass die SPD-Fraktion ihren Saal räumen und der AfD überlassen soll. Zudem solle das Bundesverfassungsgericht die Situation bei einem Ortstermin im Reichstagsgebäude prüfen. Es sei „völlig unmöglich“, die AfD-Fraktion in dem zugewiesenen Saal arbeitsfähig unterzubringen, meint ihr Anwalt Ulrich Vosgerau.

Die AfD verweist zudem auf ein Gutachten des Ingenieurbüros Falk, wonach die Nutzung gegen Brandschutz-, Arbeits- und Versammlungsstättenrecht verstoße. So fehle es an ausreichenden Fluchtwegen, Steckdosen, technisch geeigneten Arbeitsplätzen und einer korrekten Kabelverlegung. Außerdem sei der Raum laut Antrag nur für maximal 148 Personen ausgelegt, die Fraktion habe aber 151 Abgeordnete.

Die SPD hatte argumentiert, sie könne den Saal nicht abgeben, da dieser nach dem Reichstagsabgeordneten Otto Wels benannt sei. Vosgerau bezeichnete dies als „Fraktionsfolklore“. Auch die Begründung, Regierungsfraktionen benötigten größere Räume, wies er zurück. Es gebe keine staatsrechtliche Grundlage für unterschiedliche Rechte von Regierungs- und Oppositionsfraktionen.

Im Bundestag war der AfD-Antrag auf den größeren Saal zuvor im Ältestenrat abgelehnt worden. AfD-Fraktionsgeschäftsführer Bernd Baumann sprach damals von einem „historischen Tag“. „Das ist der Rubikon, der hier überschritten wurde“, sagte Baumann.

Die Klage wurde am Freitag eingereicht. Ob das Bundesverfassungsgericht im beantragten Eilverfahren entscheidet, ist noch unklar. Die AfD will im Laufe des Montags die Öffentlichkeit über ihre Klage informieren.

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