Transkritischer Elternratgeber bleibt verboten – Gericht weist Klage ab

vor 3 Tagen

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Bildquelle: NiUS

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in Deutschland darf weiterhin eine transkritische Ratgeberbroschüre verbieten. Das entschied jetzt ein Verwaltungsgericht. Die Broschüre einer bekannten transkritischen Feministin, die als Elternratgeber konzipiert ist, bleibt damit untersagt. Die Herausgeberin hatte gegen das Verbot geklagt – ohne Erfolg.

Die Prüfstelle begründete die Indizierung damit, dass die Broschüre „Transsexualität grundsätzlich dem Kultischen“ zurechne. Inhalte der Broschüre stuften Transsexualität in einer Weise ab, die als jugendgefährdend zu bewerten sei. In der Folge sei ein Verbot zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gerechtfertigt.

Dem scheint sich das Verwaltungsgericht Köln anzuschließen. Es argumentiert, dass durch die Inhalte der Broschüre Minderjährige Gefahr liefen, in „sozial-ethische Verwirrung gestürzt zu werden“ – welche Inhalte das konkret seien, macht das Gericht nicht explizit transparent. Das Urteil liegt NIUS vor.

Die betroffene Feministin vertritt indes die Auffassung, dass Geschlecht eine natürliche, binäre und materielle Kategorie sei – im Gegensatz zur gängigen These vom sozialen Konstrukt. Die Broschüre warnt vor einem „Transgender-Kult“, der insbesondere auf Kinder Einfluss nehmen könne. Kritisiert werden dabei medizinische Eingriffe wie Hormontherapien oder Pubertätsblocker, denen sich Minderjährige aussetzen könnten. Stattdessen plädiert der Text dafür, Kinder so anzunehmen, wie sie sind – ohne geschlechtsverändernde Maßnahmen.

Eine Mitstreiterin Duwes, Stefanie Bode, die zudem Mitherausgeberin der Broschüre ist, wird das Verfahren in die nächste Instanz weiterführen.

Die Broschüre basiert auf dem Buch „Desist, Detrans, Detox: Getting your child out of the Gender Cult“ von Maria Keffler von der Initiative Advocates Protecting Children. Das Buch ist in Deutschland nicht verboten.

Inhaltlich folgt der Ratgeber einer amerikanischen Psychologin.

Rona Duwe betont gegenüber NIUS, dass die „Indizierung von Sven Lehmann“ öffentlich begrüßt wurde. Lehmann ist Politiker der Grünen und wurde unter der Ampelregierung Beauftragter der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt.

Zudem wirft Duwe der Prüfstelle vor, im Widerspruch zu eigenen Ankündigungen mit zweierlei Maß zu messen:

„Auf der Gegenseite – also im transaktivistischen Umfeld – kursieren zahlreiche Broschüren, etwa mit Anleitungen, wie man den Penis oder die Brüste abbindet. Zudem gibt es Kliniken, die ganz offen auf von Kindern und Jugendlichen frequentierten Plattformen wie TikTok für Brustamputationen werben. Diese arbeiten teilweise mit Influencerinnen zusammen und erreichen damit eine enorme Reichweite. Die Bundesprüfstelle behauptet zwar – sowohl bei der Prüfstellentagung als auch jetzt im Gerichtsverfahren – dass sie auch gegen solche Inhalte auf der Gegenseite vorgehen würden.

Aber konkrete Maßnahmen sind bislang nicht erkennbar. Hinzu kommt: Die Broschüre ist zwar angeblich nicht zensiert, weil Erwachsene sie ja noch lesen dürfen. In Wahrheit gibt es aber so gut wie keine Möglichkeit mehr, die Broschüre Erwachsenen zugänglich zu machen, da auch ein Werbeverbot besteht.“

Die feministischen Positionen stießen staatlicherseits auch in der Vergangenheit auf scharfe Ablehnung – mit problematischen Folgen. So geriet Rona Duwe bereits zuvor ins Visier staatlicher Behörden: Unter der Ampelregierung war eine „erkennungsdienstliche Maßnahme“ gegen sie geplant, die letztlich nach öffentlicher Kritik durch Welt und NIUS zurückgezogen wurde.

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