
Die USA und Niederlande gehen bei einem Verbot der linksextremen Antifa voran. Ist ein Verbot auch in Deutschland nötig – und überhaupt möglich? Das analysierten Polizeigewerkschafter Manuel Ostermann und Rechtswissenschaftler Volker Boehme-Neßler am Freitag bei NIUS Live.
Am Mittwoch bezeichnete USA-Präsident Trump die Antifa als eine „überwältigende Terror-Organisation“. Das niederländische Parlament stimmte gestern für einen Antrag, die linksextreme Antifa-Bewegung zu verbieten. Der Polizeigewerkschafter Manuel Ostermann sagt hierzu bei NIUS Live: Dass die Antifa in Deutschland noch nicht verboten wurde, liege auch daran, dass sie keine einheitliche Organisationsstruktur habe, was ein Verbot rechtlich erschwert.
Immer wieder sucht die Antifa die gewalttätige Konfrontation mit der Polizei.
Ostermann bemängelt außerdem eine mangelnde Bereitschaft der Politik, sich mit Linksextremismus auseinanderzusetzen. Die extremistische Bedrohungslage sei in Deutschland aktuell auch deshalb so akut, weil Extremismus „nicht allumfassend bekämpft“ werde. Dagegen werde Linksextremismus sogar „in Teilen hofiert“, so Ostermann. Auf jeden Fall werde er „bagatellisiert“.
Den Grund hierfür verortet er auch in einer Verstrickung von Linksextremismus mit Teilen der Politik. Um die „Gewalteskalation, Sabotage und Angriffe auf kritische Infrastruktur“ von Linksextremen wirksam zu bekämpfen, müsse man deshalb auch „NGOs und Finanzierungsstrukturen hinterfragen“, so der Polizeigewerkschaftler. Dass sich linksextreme Antifa-Aktivisten regelmäßig in linken Parteien oder im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wiederfinden oder durch den staatlichen NGO-Komplex Steuergelder erhalten, war auch Thema der Sendung von NIUS Live.
Manuel Ostermann (re) kritisiert, dass Teile der Politik gar kein Interesse daran hätten, Linksextremismus zu bekämpfen.
Ostermann bezweifelt, dass man sich auf Teile der Politik verlassen könne, wenn es um die Bekämpfung von Linksextremismus geht. Auch fehle eine gesellschaftliche Debatte über Linksextremismus und seine Gefahr. Eine Besonderheit sei außerdem ihr Schulterschluss mit dem Islamismus. Linksextreme und Islamisten vereine ihr Antisemitismus, Hass auf den Westen und Israel, so Ostermann.
Der Jurist Boehme-Neßler erklärt, dass es für ein Verbot der Antifa prinzipiell zwei Hebel gebe. Hierbei verweist er zum einen auf das Vereinsverbot. Um auf dieser Grundlage eine extremistische Gruppe zu verbieten, müsse diese jedoch ein eingetragener Verein sein oder solche Strukturen aufweisen. Die Antifa agiere dagegen oftmals im Geheimen, ihre Strukturen seien oft nur temporär, anlassbezogen und nicht von Dauer. Ein Verbot auf solcher Grundlage hält er deshalb für schwierig.
Ein sinnvoller Hebel gegen die Antifa sei für ihn das Strafrecht. So könne man gegen Personen, die im Namen der Antifa Straftaten begehen, härter vorgehen. Hier gäbe es die Möglichkeit „hoher Strafandrohungen“. Boehme-Neßler betont, dass es bei der Verfolgung der Antifa vor allem auf den politischen Willen ankäme. Ein erster Schritt wäre beispielsweise, dass Innenministerien sich überhaupt erst einmal Antifa-Strukturen genauer ansehen, um dann ihre Verfassungsfeindlichkeit und Strukturen überprüfen.
Die ganze Sendung NIUS Live:
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