
Sechs Bundestagsabgeordnete der AfD sind wegen der nach Bitten der SPD und CDU einberufenen Sondersitzung, in der das derzeitige Parlament die Schuldenregelung im Grundgesetz ändern soll, vor das Verwaltungsgericht gezogen. Bereits vergangene Woche drohte die AfD der Bundestagspräsidentin Bärbel Bas mit einer Klage, sollte die geplante Sondersitzung bestehen bleiben (Apollo News berichtete).
Die Einreichung der Klage beim Bundesverfassungsgericht kündigte der Direktkandidat Christoph Grimm in einer Pressemitteilung an. Darin erklärt er, dem Organstreitverfahren seines Parteikollegen Dr. Christian Wirth sowie den Abgeordneten Dr. Christina Baum, Knut Meyer-Soltau, Martin Sichert und Ulrich von Zons beizutreten.
„Ich halte das, was da jetzt im Bundestag ablaufen soll, für politisch ungeheuerlich und rechtlich höchst fragwürdig“, betonte Grimm in seinem Schreiben. „Die Frage, ob und inwieweit solche Beschlüsse des Parlaments zwischen den Legislaturen legitim sind, ist bislang höchstrichterlich ungeklärt, der Verfahrensausgang somit ungewiss.“
Martin Sichert verkündete seine Klage bereits am Sonntag auf X. Der Abgeordnete beruft sich auf das Bundesverfassungsgericht, das den Abgeordneten bei relevanten Gesetzesänderungen zwischen der ersten und der zweiten Lesung zwei Wochen Zeit zugesteht, um die Willensbildung im Parlament beeinflussen zu können. Als Beispiel nannte Sichert die Klage des CDU-Politikers Thomas Heilmann, der mit dieser Begründung das Gebäude-Energie-Gesetz ausbremste.
Dieses Vorhaben „führt die demokratischen Grundsätze völlig ad absurdum“, erklärt Sichert. „Die Finanzhoheit ist das Königsrecht des Parlaments. Und wer jetzt hunderte Milliarden auf einen Schlag über eine Wochenend-Aktion hinbekommen will, der ist ein Feind der Demokratie.“
Bärbel Bas erklärte bereits vor einigen Tagen, mit einer Klage zu rechnen. Gleichzeitig stellte sie klar, dass sie rechtlich keine andere Möglichkeit habe, als den alten Bundestag einzuberufen, sobald ein Drittel der Abgeordneten dies beantrage.
Das Vorgehen der beiden Sondierungspartner wird auch deshalb kritisiert, weil die Konstituierung des neuen Bundestages bis zum 24. März hinausgezögert wird — dem spätestmöglichen Zeitpunkt für die Zusammensetzung, da der Bundestag spätestens 30 Tage nach den Wahlen gebildet werden soll. Ohne diese Verzögerung wäre es den Sondierungspartnern nicht möglich, die Gesetzesänderung noch vor der Konstituierung des neuen Parlaments durch den Bundestag zu bekommen.