
Schwarz-Rot möchte Personen bei „mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung“ das passive Wahlrecht entziehen. Bei der jetzigen Rechtsprechung zum Paragrafen wird dies schwerwiegende Folgen für die Opposition und die freie Meinungsäußerung in Deutschland haben.
Wegen Volksverhetzung in Deutschland verurteilt zu werden, ist nicht schwer. Die niedersächsische AfD-Politikerin Marie-Thérèse Kaiser wurde 2024 beispielsweise zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt, weil sie Gruppenvergewaltigungen mit Afghanen in Verbindung brachte – ein Fakt: Afghanen sind in der zugehörigen Statistik deutlich überrepräsentiert.
Die GroKo möchte laut Koalitionsvertrag bei „mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung“ das passive Wahlrecht entziehen.
Kaiser kommentierte in dem Post zynisch die Äußerung des Hamburger Bürgermeisters Peter Tschentscher (SPD), 200 afghanische Helfer der Bundeswehr in Hamburg aufnehmen zu wollen, mit: „Afghanistan-Flüchtlinge; Hamburger SPD-Bürgermeister für ,unbürokratische‘ Aufnahme; Willkommenskultur für Gruppenvergewaltigungen?“
Kaiser begründete ihre Sorge vor Massenmigration unter anderem mit Vergewaltigungen durch „kulturfremde Massen“ und verwies auf Zeitungsartikel über das überproportionale Auftreten von Afghanen in Statistiken zu Sexualstraftaten.
Das Irre: ein Jahr später prüfte die Staatsanwaltschaft erneut eine Anklage wegen Volksverhetzung gegen Kaiser. Während einer Podiumsdiskussion hatte sie auf die Frage einer Schülerin über ihre Verurteilung ihren damaligen Satz zitiert.
Marie-Thérèse Kaiser (AfD) wurde 2024 wegen Volksverhetzung verurteilt, dieses Jahr prüfte die Staatsanwaltschaft eine erneute Anklage.
Dass man schon für die Nacherzählung einer Verurteilung wegen Volksverhetzung verurteilt werden kann, bestätigt auch der Fall des Thüringer AfD-Landeschefs Björn Höcke. Der hatte erst den Satz „Alles für Deutschland“ öffentlich geäußert, den die Nationalsozialisten, aber beispielsweise auch Staatszeitungen der DDR benutzt hatten. Auf einer Kundgebung erzählte Höcke ironisch den Fall nach, und wurde schließlich erst für die erste Äußerung und dann für die zweite verurteilt.
Dass die neue GroKo, die lediglich eine Brandmauer gegen „rechtsextreme Parteien“, aber nicht gegen linksextreme in ihren Koalitionsvertrag geschrieben hat, mit dem Entzug des passiven Wahlrechts bei „mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung“ insbesondere Björn Höcke ausschalten möchte, ist sehr wahrscheinlich. Die Forderung scheint geradezu perfekt auf den zweimal verurteilten Höcke zugeschnitten zu sein, der als der gefährlichste Politiker der AfD gilt.
Björn Höcke (AfD) wurde 2024 zwei Mal für eine ähnlichen Aussage wegen Volksverhetzung verurteilt.
Die Rechtsprechung zum Volksverhetzungsparagraphen zeigt aber auch, dass es nicht nur Höcke, sondern zusehends jeden treffen kann, die mit der falschen Parteizugehörigkeit, als Redakteur der falschen Zeitung oder als Mitglied der falschen Organisation unliebsame Themen anspricht. Mit dem Entzug des passiven Wahlrechts auf Grundlage eines Paragraphen, der immer mehr in einem ideologisch vorgefärbten Sinne ausgelegt wird, würden Union und SPD zum Hammer gegen die politische Opposition und die freie Meinungsfreiheit in Deutschland ausholen.
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