Steckt hinter der Richter-Wahl der SPD der Plan für ein Verbot der Opposition?

vor etwa 2 Monaten

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Nach Äußerungen von Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold, den von der SPD aufgestellten Kandidatinnen für das Bundesverfassungsgericht, zu einem möglichen AfD-Verbot wächst der Verdacht, dass die Partei die beiden Frauen in Karlsruhe installieren will, um genau das vorzubereiten.

Schon vor einem Jahr, im Juli 2024, äußerte sich die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf bei einem Auftritt in der ZDF-Talk-Sendung „Markus Lanz“ explizit zugunsten eines AfD-Verbotsverfahrens, falls ausreichend Beweise vorliegen: „Weil das ein ganz starkes Signal unserer wehrhaften Demokratie ist, dass sie sich gegen Verfassungsfeinde wehrt“. Sie wies jedoch darauf hin, „dass damit natürlich nicht die Anhängerschaft beseitigt ist“.Lanz hakte nach. Brosius-Gersdorf wolle doch wohl nicht „Menschen eliminieren“? Antwort: „Natürlich nicht.“ Aber die Juristin bestand darauf, AfD-Mitgliedern die Grundrechte zu entziehen – darunter die Möglichkeit, gewählt zu werden: „Wir haben die Möglichkeit, Einzelpersonen Grundrechte zu entziehen.“

Jetzt stellt sich heraus, dass sich auch die zweite von der SPD nominierte Bewerberin implizit für ein Verbotsverfahren aussprach: In einer Diskussionsrunde Ende November 2024 im Salon Luitpold wandte sich Ann-Katrin Kaufhold gegen „Ängstlichkeit“ vor einem AfD-Verbotsantrag:

„Die Ängstlichkeit zu sagen, wir halten diese Partei für verfassungsfeindlich ... Wir glauben auch, dass die Partei das Potenzial hat, ihre Ideen umzusetzen, aber wir stellen den Antrag nicht, aus Sorge davor, es könnte scheitern, das finde ich nicht überzeugend. Ich denke, dass muss man dann auch aushalten. Und das kann der politische Prozess auch aushalten. Wenn man das zu Ende denkt, dann stellt man den Verbotsantrag nie.“

Allerdings dürfe ein Verbotsverfahren oder die Stärkung der staatlichen Instrumente gegen Demokratiefeinde nicht die einzige Lösung sein. Sie habe „Angst, dass man nach einem Verbot dann als Mehrheitsgesellschaft nicht mehr gegen rechts machen würde.“

Brisant: Sowohl Brosius-Gersdorf als auch Kaufhold sind für den Zweiten Senat vorgeschlagen. Und in dessen Zuständigkeit fällt die Entscheidung über Parteienverbote. Das ergibt sich aus dem Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG) und dem Grundgesetz (GG). In Artikel 21 Abs. 2 GG heißt es:

„Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.“

Im Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) – § 13 Nr. 2 steht:

„Das Bundesverfassungsgericht entscheidet in den in der Verfassung und in diesem Gesetz ausdrücklich vorgesehenen Fällen, insbesondere über die Verfassungswidrigkeit von Parteien nach Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes.“

BVerfGG – § 24 Abs. 1 besagt: „Über die in § 13 Nr. 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 15, 16 und 17 genannten Angelegenheiten entscheidet der Zweite Senat.“ Diese Regelung weist Parteienverbotsverfahren (nach § 13 Nr. 2 BVerfGG) ausdrücklich dem Zweiten Senat zu.

Die Verfassungswidrigkeit einer Partei wird anhand ihrer Ziele oder des Verhaltens ihrer Anhänger geprüft, wobei die Beeinträchtigung oder Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder des Bestands der Bundesrepublik Deutschland im Fokus steht.

Der Staatsrechtler Rupert Scholz nannte die Spekulationen um ein AfD-Verbot „undemokratisch“ und „unverantwortlich“.

Das sehen unter anderem der ehemalige Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier und der Staatsrechtler Rupert Scholz im Fall AfD nicht gegeben. Laut Papier werde Rechtsextremismus „eher politisch definiert“. Für einige sei schon „derjenige rechtsextrem, der die illegale Migration verhindern will. Das aber ist höchst gefährlich.“ Er warnte davor, „jede von der Mehrheitsstimmung abweichende Meinung in die extremistische Ecke zu stellen oder in die Nähe der Verfassungswidrigkeit zu rücken“.

Um verboten werden zu können, müsse die AfD schon „die grundlegenden Prinzipien des Rechtsstaates und der Demokratie“ angreifen – „und zwar in einer aggressiv-kämpferischen Art, etwa in Form eines mehr oder weniger gewaltsamen Umsturzes“. Wovon hier natürlich keine Rede sein kann.

Der ehemalige Bundesverteidigungsminister und Staatsrechtler Rupert Scholz (CDU) sieht es ähnlich: „Die AfD ist in der Form, in der sie heute besteht, keine verfassungswidrige oder gar zu verbietende Partei“. Er habe den Eindruck, es gehe in Wirklichkeit darum, sich einer Partei, „gegen die man in der politischen Auseinandersetzung aktuell nur schwer besteht“, mit nicht mehr verfassungsmäßigen Mitteln entledigen zu wollen.

Tatsächlich sind es vor allem Stimmen aus der SPD, die immer wieder ein Verbot der größten Oppositionspartei fordern. Während Ex-Bundeskanzler Olaf Scholz und Ex-Bundesinnenministerin Nancy Faeser sich eher zurückhaltend oder skeptisch gegenüber einem Verbotsverfahren äußerten, gingen andere Genossen in die Vollen. Im Mai 2024 nannte die damalige Parteivorsitzende Saskia Esken die AfD im österreichischen Fernsehen eine „Nazi-Partei“ und sagte: „Solange die SPD existiert, wird sie diese Menschenfeinde bekämpfen!“

Saskia Esken nannte als SPD-Chefin die AfD eine „Nazi-Partei“, die man bekämpfen müsse.

SPD-Chef Lars Klingbeil betonte auf dem SPD-Parteitag am 29. Juni 2025 die Notwendigkeit, die AfD juristisch zu bekämpfen: „Es ist unsere historische Aufgabe, die wieder aus den Parlamenten herauszukriegen. […] Wenn [der Verfassungsschutz] sagt: ‚Das ist eine rechtsextreme Partei‘, dann darf es kein Taktieren mehr geben.“

Und erst vor wenigen Tagen forderte Matthias Miersch, Fraktionsvorsitzender der SPD im Deutschen Bundestag, nach einer Rede von AfD-Chefin Alice Weidel die Notwendigkeit eines Verbotsverfahrens, da deren Partei verfassungsfeindlich sei: Weidels Rede habe an Zeiten erinnert, in denen von Rassenlehre die Rede war. Weidel habe gezeigt, dass die AfD verfassungsfeindlich sei. Es müsse ein Verbotsverfahren geben.

Zählt man eins und eins zusammen, scheint die Vorbereitung eines AfD-Verbotsverfahrens mindestens ein Grund für die Nominierung von Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold zu sein. Dafür ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit, also sechs von acht Richtern des Zweiten Senats, erforderlich – und zwei hätte man dann schon.

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