Staatsrechtler Dietrich Murswiek über AfD-Gutachten: „Der Verfassungsschutz verletzt das Grundrecht auf Meinungsfreiheit“

vor 4 Monaten

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Bildquelle: NiUS

Der Staatsrechtler Dietrich Murswiek kritisiert gegenüber NIUS das AfD-Gutachten des Verfassungsschutzes als größtenteils „irrelevant“. Es handle sich in erster Linie um eine bloße Sammlung von Meinungsbeiträgen und nicht um ein Gutachten im eigentlichen Sinne. Murswiek sieht durch die Arbeit des Verfassungsschutzes die Meinungsfreiheit in Deutschland bedroht. Der Inlandsgeheimdienst verletze selbst das „Demokratieprinzip“. NIUS gibt die erste Einschätzung des emeritierten Professors für Staats- und Verwaltungsrecht in vollem Wortlaut wieder:

„Das sogenannte Gutachten des BfV über die AfD ist strenggenommen kein Gutachten, sondern größtenteils eine Sammlung von Meinungsäußerungen, die das BfV bewertet, ohne zu prüfen, ob ein anderes – zu einer anderen Bewertung führendes – Verständnis der jeweiligen Äußerung möglich wäre.

Eine gründliche Auswertung des Gutachtens wird viel Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb kann ich noch nicht definitiv beurteilen, ob das BfV mit seiner Gesamtbewertung der AfD recht hat. Was sich aber auf den ersten Blick bereits sagen lässt: Viele der Zitate, mit denen das BfV seine These, die AfD sei rechtsextremistisch, belegen will, sind verfassungsschutzrechtlich irrelevant.

Außerdem ist die zentrale These, auf die das BfV die Hochstufung auf „gesichert rechtsextremistisch“ stützt, schlicht falsch, nämlich die These, dass mit der Vorstellung, es gebe ein vom Staatsvolk zu unterscheidendes Volk im ethnisch-kulturellen Sinne, impliziere werde, dass Staatsangehörige mit Migrationshintergrund nicht als gleichberechtigte Staatsbürger anerkannt würden. Es sieht daher so aus, als ob ein großer und zentraler Teil des Gutachtens auf eine unzutreffende Voraussetzung gebaut und das ganze Argumentationsgebäude daher nicht tragfähig ist.

Mit der Anprangerung von Meinungsäußerungen, die keine verfassungsfeindliche Zielsetzung erkennen lassen, als angebliche Anhaltspunkte für eine rechtsextremistische Bestrebung verletzt das BfV das Grundrecht auf Meinungsfreiheit und damit eine der Grundlagen der Demokratie. Und wo das Gutachten Kritik an der Migrationspolitik auch dann als Beleg für Verfassungsfeindlichkeit verwendet, wenn die betreffende Äußerung weder ein verfassungsfeindliches Ziel zum Ausdruck bringt noch inhaltlich mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, wird es als Instrument zur Bekämpfung einer alternativen Migrationspolitik eingesetzt. Damit verstößt das BfV gegen das Demokratieprinzip, denn die Einwirkung auf den demokratischen Willensbildungsprozesses mit hoheitlichen Mitteln ist mit dem Grundsatz, dass die Willensbildung vom Volk ausgeht, unvereinbar.“Lesen Sie auch:Das geheime AfD-Gutachten.

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